Chamber of Commerce of Bolzano

Frauenquote für Führungsgremien in Unternehmen nicht sinnvoll

Data: 
Monday, 09 March 2015
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Deutschland hat kürzlich eine Frauenquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte von DAX-Unternehmen beschlossen. Es ist anzunehmen, dass in der EU ähnliche Gesetzesvorgaben auch für nicht-börsennotierte Unternehmen vorangetrieben werden. Dadurch könnten in Zukunft auch Südtiroler Unternehmen von solchen Regelungen betroffen sein. Grundsätzlich ist die Stärkung der Rolle der Frauen in Unternehmensgremien positiv zu beurteilen. Frauenquoten sind dafür aber ein ungeeignetes Instrument, weil sie die Grundrechte der Anteilseigner einschränken. Deshalb sollte verstärkt auf Sensibilisierungsarbeit und auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen gesetzt werden.

Kürzlich hat der deutsche Bundestag eine gesetzliche Frauenquote von 30 Prozent für die Aufsichtsräte von 108 großen börsennotierten Unternehmen in Deutschland beschlossen. Wird die Quote verfehlt, so müssen Aufsichtsratsposten zur Strafe in Zukunft unbesetzt bleiben. Auch die Europäische Kommission hat schon 2013 einen Richtlinienentwurf vorgelegt, der ebenfalls eine Frauenquote für Führungsgremien in börsennotierten Unternehmen vorsieht.
Grundsätzlich ist die Steigerung des Frauenanteils in Führungsgremien von Unternehmen ein wichtiges Anliegen. Deshalb sehen bereits viele Unternehmen durch Selbstverpflichtungen vor, den Frauenanteil in ihren Unternehmensgremien freiwillig zu erhöhen. Eine gesetzliche Verpflichtung ist jedoch sehr kritisch zu beurteilen, weil sie erheblich in die Grundrechte der Anteilseigner eingreift. Außerdem schränkt eine Frauenquote auch die unternehmerische Freiheit unverhältnismäßig ein, die von der Charta der Grundrechte der EU (Art. 17) garantiert wird.
Besonders stark würde diese Beschränkung familiengeführte Unternehmen betreffen. Den stimmberechtigten Mitgliedern der Familie wäre es nicht mehr möglich, einen qualifizierten Vertreter der Familie in den Aufsichtsrat zu benennen, wenn dadurch die Frauenquote verletzt würde.
Weil noch kein Südtiroler Unternehmen an der Börse notiert ist, betreffen diese Entwicklungen die Südtiroler Wirtschaft derzeit nicht. Es ist jedoch anzunehmen, dass in Zukunft solche oder ähnliche Regelungen auch für nicht börsennotierte Unternehmen vorangetrieben werden. Deshalb ist es notwendig, bereits jetzt auf die Risiken dieser Entwicklung hinzuweisen. Handelskammerpräsident Michl Ebner unterstreicht: „Die Handelskammer fördert mit der Initiative Frau in der Wirtschaft aktiv das weibliche Unternehmertum und Frauen in Führungspositionen. Sie befürwortet auch die Steigerung des Frauenanteils in den Führungsgremien. Selbstverpflichtungen und Sensibilisierungsarbeit sind dafür aber viel geeignetere Maßnahmen als neue gesetzliche Vorschriften und Einschränkungen von privaten Eigentumsrechten.“