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Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz
Die Transparenz ist ein wichtiges Instrument der gesellschaftlichen Kontrolle über die Verwaltungstätigkeit, mit dem Ziel, die Einhaltung der Prinzipien der Unparteilichkeit und guten Führung der öffentlichen Verwaltung sicher zu stellen. Sie besteht darin, den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmern einen umfassenden Zugang zu den Informationen über die Organisation und die Dienste der Verwaltung zu gewähren.
Dreijähriges Transparenz- und Integritätsprogramm 2014 - 2016
Dreijähriges Transparenz- und Integritätsprogramm 2015 - 2017
Dreijähriges Transparenz- und Integritätsprogramm 2016 - 2018
Dreijähriges Transparenz- und Integritätsprogramm 2017 - 2019
Dreijähriges Transparenz- und Integritätsprogramm 2018 - 2020
Dreijähriges Transparenz- und Integritätsprogramm 2019 - 2021
Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz:
Dreijahreszeitraum 2014 – 2016,
genehmigt mit Beschluss des Kammerausschusses Nr. 010 vom 20.01.2014
Dreijahreszeitraum 2015 - 2017, Anhang,
genehmigt mit Beschluss des Kammerausschusses Nr. 28 vom 23.02.2015
Dreijahreszeitraum 2016 - 2018, Anhang,
genehmigt mit Beschluss des Kammerausschusses Nr. 20 vom 22.01.2016
Dreijahreszeitraum 2017 - 2019, Anhang,
genehmigt mit Beschluss des Kammerausschusses Nr. 10 vom 23.01.2017
Dreijahreszeitraum 2018 - 2020, Anhang,
genehmigt mit Beschluss des Kammerausschusses Nr. 04 vom 23.01.2018
Dreijahreszeitraum 2019 - 2021, Anhang,
genehmigt mit Beschluss des Kammerausschusses Nr. 104 vom 21.01.2019
Dreijahreszeitraum 2020 - 2022, Anhang,
genehmigt mit Beschluss des Kammerausschusses Nr. 11 vom 28.01.2020
Dreijahreszeitraum 2021 - 2023, Anhang,
genehmigt mit Anordnung des Präsidenten Nr. 3 vom 30.03.2021
Ab dem Jahr 2022 ist der Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz im Integrierter Tätigkeits- und Organisationsplan (PIAO) zu finden finden Sie hier
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