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Eichstellen - Technische Zentren
Folgende Rechtssubjekte sind befähigt, periodische Eichungen durchzuführen:
- Messgeräte im Allgemeinen:
- Eichstellen (Art. 10 des Dekretes des Ministers 93/2017)
- Eichstellen (Art. 10 des Dekretes des Ministers 93/2017)
- Fahrtenschreiber: analoge und digitale EU-Kontrollgeräte
- technische Zentren - analoge, digitale / intelligente Fahrtenschreiber (Art. 5 des Dekretes des Ministers 23.2.2023)
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