Chamber of Commerce of Bolzano

Analysemethoden

Feingehaltsbestimmung

Die vom Gesetz offiziell festgelegten Analysemethoden für die Feingehaltsprüfung sind die in der Anlage II zum D.P.R. 150/02 beschriebenen.

Außerdem werden auch all jene Analysemethoden offiziell anerkannt, welche von den Normen der nationalen und internationalen Normierungskörperschaften vorgesehen sind, und einen gleichen bzw. kleineren Unsicherheitsgrad wie die genannten aufweisen.

Es sind keine negativen Toleranzen auf den gesetzlichen bzw. erklärten Feingehalt zugelassen (Art. 3.4, GvD 251/99), mit Ausnahme folgender Fälle:

  • bei den Gegenständen aus massiven und aus reiner Platte gefertigten Platin und Palladium ist eine Toleranz von 5 Tausendstel zugelassen;
  • bei den Gegenständen aus Platin und Palladium mit einfacher Verschweißung ist eine Toleranz von 10 Tausendstel zugelassen;
  • bei den Gegenständen aus Gold, welche mit dem Wachsmodellausschmelz-verfahren (Schleuderguss) hergestellt sind, ist der gesetzliche Feingehalt von 753 mit einer Toleranz von 3 Tausendstel zugelassen.

Für alle Edelmetalle erfolgt die Analyse mittels zweifacher Feststellung des Titels für jede Probe (Art. 11.2, DPR 150/02).

Um auf das Verzeichnis der von den Handelskammern autorisierten Laboratorien für die Überprüfung des Feingehaltes zuzugreifen hier klicken.

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