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Symbole (Ersteichung, Nacheichung und Fertigpackungen)
Ersteichung
Messinstrumente, die einer Ersteichung unterzogen wurden, erkennt man an folgenden Abdrücken auf Bleiplomben, Aufschriften auf Sicherheitskleber oder Typenschilder
Messinstrumente mit innerstaatlicher Ersteichung tragen folgende Zeichen in Form von Abdrücken auf Bleiplomben oder Aufschriften auf Sicherheitskleber:
Gekrönter Damenkopf (Minerva) und Nummer des Eichamtes in Kombination mit dem Abdruck der Nummer des Eichinspektors (Krone) - alte Abdrücke bis 2005.
Neue Abdrücke ab 2005 des Eichamtes und der Eichinspektoren
Ausschankgefäße aus Glas oder Ton mit innerstaatlicher Ersteichung tragen folgende Zeichen (in Glas geätzt, in Glas gegossen):
Messinstrumente mit EWG - Ersteichung tragen folgende Zeichen in Form von Abdrücken auf Bleiplomben oder Aufschriften auf Sicherheitskleber:
Längenmaße mit EWG - Ersteichung tragen folgende Zeichen in Form von Abdrücken oder Aufschriften:
Nichtselbsttätige Waagen (Tischwaagen, Brückenwaagen) mit EG - Ersteichung tragen folgende Zeichen in Form von Abdrücken auf Bleiplomben oder Aufschriften auf Typenschilder oder auf Sicherheitskleber (bis zum 20.4.2016):
Messinstrumente mit einer Konformitätsbewertung nach MID und ab dem 21.4.2016 auch nichtselbsttätige Waagen (Tischwaagen, Brückenwaagen) mit EG - Eichung tragen folgende Zeichen in Form von Aufschriften auf Typenschilder oder auf Sicherheitskleber oder direkt auf Glas im Falle von MID Schankgefäßen:
Nacheichung
Von Eichstellen der Nacheichung unterzogene Messgeräte (ausgenommen MID-Messgeräte) tragen folgende Sicherheitssiegel (bis zum 17. September 2017):
Eichstellen, so wie im Dekret des Ministers Nummer 93/2017 definiert, verwenden folgende Sicherheitssiegel (ab dem 18. September 2017) für Messgeräte mit nationaler, EWG, EG Bauartzulassung und MID Baumusterprüfbescheinigung. Die ersten beiden Buchstaben ensprechen der Provinz, in der die Eichstelle ihren rechtlichen Sitz hat, die Identifikationsnummer entspricht jener, die vom Verband der italienischen Handelskammern (Unioncamere) zugewiesen wurde.
Wurde das Messgerät auch der periodischen Eichung unterzogen, so trägt es zusätzlich zu jenen oben angeführten Zeichen, welche die Ersteichung betreffen, auch:
Bis zum 3. August 2000:
Nach dem 3. August 2000 (grüne Etikette der Größe 40 mm x 40 mm mit Angabe der Fälligkeit der nächsten periodischen Eichung:
Fertigpackungen gleicher Nennfüllmengen
Fertigpackungen, die nach der europäischen Fertigpackungsnorm abgefüllt werden, dürfen dieses Zeichen tragen:
Die in flüssigen Fertigpackungen verwendeten Maßbehältnisse tragen eines der folgenden Symbole:
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