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Erneuerung der Eintragung in die Kategorie 3-bis
Checkliste für die telematische Übermittlung: notwendige Unterlagen für die Erneuerung der Eintragung in die Kategorie 3-bis
Der Antrag um Erneuerung der Eintragung in der Kategorie 3-bis muss auf telematischem Weg erfolgen.
Für die Erneuerung der Eintragung notwendige Unterlagen:
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde bezüglich fehlendes Vorhandensein der Verbots-, Verfalls- oder Aufhebungsgründe wovon im Art. 67 der G.V. Nr. 159 vom 6. September 2011 (Antimafia-Bestimmungen) (.dotx 33,8 KB) unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, welcher den Antrag um Erneuerung der Eintragung einreicht
- das Zusammenfassende Blatt (dieses wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert)
- das vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Antragsformular, versehen mit der Kopie des Personalausweises desselben (das Antragsformular wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert)
- die Sekretariats- und Stempelgebühren werden vom System vorgegeben und sind bei Abschluss des telematischen Antrags einzuzahlen
- die Konzessionsgebühren in Höhe von 168,00 € sind zum Zeitpunkt des "Downloads" der Eintragungsverfügung nach den seitens der Sektion mitgeteilten Zahlungsmodalitäten zu bezahlen
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