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Verkauf nach Nettogewicht und vorgewogene Waren
- Gesetz vom 5. August 1981, Nummer 441 - Verkauf von Waren nach Nettogewicht (in italienischer Sprache)
- Ministerialdekret vom 21. Dezember 1984 - Durchführungsverordnung des Gesetzes über den Verkauf von Waren nach Nettogewicht (in italienischer Sprache)
- Rundschreiben des Ministeriums der Wirtschaftsaktivitäten vom 1. Oktober 1985, Nummer 3082C - Erläuterungen zum Gesetz (in italienischer Sprache)
- Rundschreiben des Ministeriums der Wirtschaftsaktivitäten vom 11. Juni 2006, Nummer 1299067 - Überwachungstätigkeit über die Messgeräte. Verkauf von Waren nach dem Nettogewicht. Gesetz 5. August 1981, Nummer 441 und Ministerialdekret 21. Dezember 1984 (in italienischer Sprache)
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 27. Januar 1992, Nummer 109 - Umsetzung der Richtlinien 89/395/EWG und 89/396/EWG über die Etikettierung und Präsentation von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür (zur legalen Metrologie Art. 9, Absatz 9 => "Produkte bei denen erhebliche Verluste in Masse oder Volumen auftreten können, müssen in Anwesenheit des Käufers abgewogen werden oder mit der Angabe des Nettogewichts zum Zeitpunkt des Feilbietens tragen.") (in italienischer Sprache)
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