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Hersteller und Reparateure
Erklärung, die Aktivität als metrischer Hersteller zu beginnen
- Erklärung an das Eichamt die Aktivität als metrischer Hersteller / Reparateur zu beginnen (Vordruck 1)
- Anfrage an das Regierungskommissariat der Provinz Bozen für die Ausstellung der Bestätigung (Vordruck 2)
Pflichtige Mitteilungen des metrischen Herstellers / Reparateurs
- Erklärung der reparierten Messgeräte, dem zukünftigen Eichbüchlein beizulegen (Artikel 7, Absatz 4 des Dekret des Ministers 93/2017)
Ersteichung - Antrag an das Eichamt und Erklärung
- Erklärung des Herstellers (ex-Vordruck 8)
- Antrag um Hausbesuch beim Aufstellungsort des Messgerätes
- Antrag um Eichung im Labor des Eichamtes der Handelskammer Bozen
- Eichgebühren zu Lasten des Herstellers bei Ersteichungen
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