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Übergeordnete Stellen
Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung
Das Ministerium für die wirtschaftliche Entwicklung übt durch die XV Abteilung vorwiegend Koordinierungsaufgaben und technische Vorgaben für die Eichämter aus, die bei den Handelskammern angesiedelt sind.
Ministero dello sviluppo economico (MISE)
Direzione generale per il mercato, la concorrenza, il consumatore, la vigilanza e la normativa tecnica
Divisione XV - Strumenti di misura e metalli preziosi
Via Sallustiana, 53
00187 Roma
Tel. (+39) 06 47055549
Fax. (+39) 06 47055529
E-mail: giuseppe.capuano@mise.gov.it
PEC: dgmccvnt.div15@pec.mise.gov.it
Die Aufgaben des Ministeriums
- Verwaltungstechnische Tätigkeit bezüglich der nationalen und europäischen Konformitätsbewertungsverfahren von Messgeräten
- Tätigkeit bezüglich der internationalen Maßeinheiten und der nationalen Kalibrierdienste
- Wahrung der nationalen Bezugsnormale von Maßeinheiten (Ministerialdekret 30. November 1993, Nr. 591)
- Verwaltungstechnische Tätigkeit bezüglich der Möglichkeit zur Ausgabe von Münzen aus Edelmetall
- Verwaltungstechnische Tätigkeit für Eichstellen und technische Zentren und/oder Werkstätten von Fahrtenschreibern
- Beziehung zu den primären metrologischen Instituten und verwaltungstechnische Unterstützung in der Ausübung der Zuständigkeiten der Direktion im metrologischen Bereich
- Internationale Beziehungen im Bereich der Metrologie mit der Europäischen Union, den internationalen (OIML) und europäischen (WELMEC) Stellen
- Verwaltungstechnische Tätigkeit als Benannte Stelle im Sinne des Legislativdekretes Nr. 517/1992, Richtlinie 2014/31/EU ex 2009/23/CE, 90/384/CEE
- Erstellung von Gesetzesvorschlägen sowie Planung und Forschung im Bereich der legalen Metrologie und der Feingehalte und Identifikationsmarken der Edelmetalle
- Erstellung, Auslegung und Ausrichtung von Gesetzesnormen im Bereich der Eichämter und der Edelmetalle und dementsprechende Beziehungen zu den Handelskammern und jeder anderen Stelle
Verfassung der Italienischen Republik
Art. 117 der italienischen Verfassung
Staat und Regionen üben unter Wahrung der Verfassung sowie der aus der gemeinschaftlichen Rechtsordnung und aus den internationalen Verpflichtungen erwachsenden Einschränkungen die Gesetzgebungsbefugnis aus.
Für nachstehende Sachgebiete besitzt der Staat die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis:
[...]
r) Gewichte, Maße und Festsetzung der Zeit; Koordinierung der statistischen Information und informatische Koordinierung der Daten der staatlichen, regionalen und örtlichen Verwaltung; Geisteswerke;
[...]
WELMEC
Europäische Zusammenarbeit im gesetzlichen Messwesen
Die WELMEC arbeitet in enger Zusammenarbeit mit EA (European Accreditation) und EURAMET (European Association of National Metrology Institutes).
Mehr Informationen findet man auf der Internetseite der WELMEC.
OIML
Internationale Organisation für das legale Messwesen
Seit der Gründung im Jahre 1955 ist die Internationale Organisation für das legale Messwesen immer bemüht, Vereinbarungen mit anderen internationalen Organisationen abzuschließen, mit dem Ziel der engeren Zusammenarbeit und der internationalen Harmonisierung.
Das Ziel ist es, gegensätzliche Anforderungen zu vermeiden; dementsprechend sollten Hersteller und Benutzer von Messgeräten, Testlabors usw. OIML Dokumente und jene von anderen Organisationen gleichzeitig anwenden (siehe Internetseiten der internationalen und regionalen Organisationen, die mit OIML zusammenarbeiten).
Mehr Informationen direkt auf der Internetseite der OIML.
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