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EWG und EG Ersteichung
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Die Ersteichung von Messgeräten mit nationaler Bauartzulassung oder Bauartzulassung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Verfahren zur Durchführung der Ersteichung oder EWG-Ersteichung. Die Ersteichung kann entweder vom Inhaber einer Konzession der metrologischen Konformität beziehungsweise vom Bevollmächtigten für die EWG-Ersteichung durchgeführt werden, oder vom Eichamt. -
Die Eichung der Europäischen Gemeinschaft von nichtselbsttätigen Waagen
Allgemeine Informationen über die EG-Eichung sowie einzuhaltendes Verfahren für die entsprechende Überprüfungsprozedur. Die EG-Eichung kann entweder vom Hersteller durchgeführt werden, welcher über ein Qualitätsmanagementsystem der Produktion verfügt.
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