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Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten
Für Außergeschäftsraumverträge
- für Dienste, die der Verbraucher ausdrücklich angefordert hat,
- zur Ausführung von Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten,
- für die der Unternehmer und Verbraucher ihre vertraglichen Verpflichtungen sofort erfüllen
- und das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt 200 Euro nicht überschreitet
sind folgende Pflichten zu Lasten des Unternehmens vorgesehen:
1) Vorvertragliche Informationen
Der Unternehmer muss dem Verbraucher, bevor dieser durch den Vertrag gebunden ist, nur folgende Informationen über:
- die Identität des Unternehmers,
- den Preis oder die Art der Preisberechnung zusammen mit einem Kostenvoranschlag über die Gesamtkosten auf Papier, oder wenn der Verbraucher dem zustimmt, auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen.
- die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen;
- die Bedingungen, Fristen und Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts, sowie das Muster-Widerrufsformular, im Falle des Bestehens dieses Rechtes;
- den Hinweis, dass der Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht verfügt, oder gegebenenfalls die Umstände, unter denen der Verbraucher sein Widerrufsrecht verliert, in Fällen, in denen kein Widerrufsrecht vorgesehen ist (Ausnahmen vom Widerrufsrecht).
Die genannten Informationen können auch nicht auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden, wenn der Verbraucher sich damit ausdrücklich einverstanden erklärt.
Unter „dauerhaften Datenträger“ versteht man jedes Medium, das dem Verbraucher gestattet, die Informationen zu derart zu speichern, dass er sie auch in Zukunft einsehen kann.
Der Unternehmer muss beweisen können, dass er dem Verbraucher die Informationen erteilt hat.
Es wird hervorgehoben, dass für dringende Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten kein Widerrufsrecht vorgesehen ist.
ACHTUNG! Es wird daran erinnert, dass im Falle von Nichtaufklärung über dieses Recht des Verbrauchers die Widerrufsfist 12 Monate nach Ablauf der ursprünglichen Frist von 14 Tagen, die allgemein vorgesehen ist, abläuft.
Die vorvertraglichen Informationspflichten müssen in klarer und verständlicher Weise gegeben werden.
2) Vertragsabschluss
Der Vertrag muss alle vorvertraglichen Informationen beinhalten und muss daher mit den Informationen ergänzt werden, die vor Vertragsabschluss nicht erteilt worden sind.
3 )Kopie des unterzeichneten Vertragsdokuments
Der Unternehmer stellt dem Verbraucher eine Kopie des unterzeichneten Vertragsdokuments oder die Bestätigung des geschlossenen Vertrags auf Papier, oder, wenn der Verbraucher dem zustimmt, auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung.