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Förderungen
Die Zertifizierung selbst ist kostenlos. Für die Prozessbegleitung durch qualifizierte Auditorinnen und Auditoren können Arbeitgeber können um einen Beitrag für die Zertifizierungskosten ansuchen. Je nach Tätigkeitsbereich des Antragstellers werden unterschiedliche Prozentsätze und Antragsmodalitäten angewandt.
- Die Landesabteilung Wirtschaft gewährt Beiträge im Ausmaß von 50 % der Beratungskosten für die Zertifizierung an Klein- und Mittelbetriebe und für "De-Minimis"-Beiträge an Großbetriebe im Bereich Handwerk, Handel, Industrie und Dienstleistungen.
- Der Funktionsbereich Tourismus gewährt Beiträge im Ausmaß von 50 % der Beratungskosten die Zertifizierung an Klein- und Mittelbetriebe und im Ausmaß von 40 % für "De-Minimis"-Beiträge an Großbetriebe im Bereich Tourismus.
- Die Familienagentur gewährt Beiträge im Ausmaß von 70 % der Zertifizierungskosten an private Organisationen ohne Gewinnabsicht im Bereich Familienbildungsarbeit im Rahmen der ordentlichen Jahrestätigkeit bzw. im Rahmen der Projektförderung nur an jene privaten Einrichtungen ohne Gewinnabsicht, die nicht auf der Grundlage eines anderen Bereichsgesetzes gefördert werden können.
- Das Landesamt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens gewährt Beiträge im Ausmaß von 50 % der Beratungskosten für die Zertifizierung an Genossenschaften, welche im Landesregister der genossenschaftlichen Körperschaften eingetragen und im Handelsregister "aktiv" gemeldet sind (Mindestausgabe: 2.500 €).
- Die Abteilung Sozialwesen, im Rahmen der je nach Tätigkeitsbereich gewährten Beiträge, erkennt einmalige die Mehrkosten für die Erstzertifizierung des audit familieundberuf an.
Die Beitragsanträge müssen vor Beginn des Zertifizierungsprozesses beim zuständigen Landesamt gestellt werden.
Erhöhte Punktevergabe/erhöhter Fördersatz
In einigen Fällen belohnt das Land Arbeitgeber, die eine familienfreundliche Personalpolitik betreiben und im Besitz des gültigen Zertifikats audit familieundberuf sind:
- erhöhte Punktevergabe (15 Punkte) bei der Bewertung der Beiträge an Kleinunternehmen für betriebliche Investitionen im Bereich Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen;
- erhöhter Fördersatz von 5 % für Maßnahmen im Bereich Tourismus für betrieblichen Investitionen und Darlehen zur Beschaffung von Liquidität;
- erhöhter Fördersatz von 5 % des Beitrages für private und öffentliche Arbeitgeber, die für die Kinder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Platz in einer betrieblichen Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter zur Verfügung stellen. Der Beitrag steigt von 33 % auf 38 %;
- erhöhter Fördersatz von 5 % des Fördersatzes des Beitrages für ordentliche Jahrestätigkeit im Bereich der Familienbildungsarbeit.