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Produkt und Hersteller
Die folgenden Begriffe gelten für die Regelung der Haftung des Herstellers für fehlerhafte Produkte.
Was versteht man unter „Produkt“?
Als Produkt gilt jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen oder einer unbeweglichen Sache bildet.
In diesem Sinne gelten auch der Beton, die Fensterrahmen, die Tapete, usw. als „bewegliche Sachen“ (Bestandteile einer unbeweglichen Sache). Als Produkt betrachtet man auch Elektrizität, Blut für Transfusionen, Software für Informationssysteme.
Wer ist der Hersteller?
Der Hersteller ist jener, der das Endprodukt, oder auch einen Bestandteil des Endproduktes, oder den Grundstoff herstellt. Wenn es sich um Produkte der Landwirtschaft, Tierzucht, Fischerei beziehungsweise Jägerei handelt ist er Hersteller der Bauer, der Tierzüchter, der Fischer oder der Jäger.
Wenn mehrere Personen für denselben Schaden haften, so haften sie gesamtschuldnerisch.
Wie wird der Hersteller bestimmt?
Der Verbraucher richtet dem Lieferanten eine schriftliche Aufforderung, die Folgendes beinhalten muss:
- Angabe des Produktes, das den Schaden verursacht hat;
- Angabe des Ortes und hinreichende Genauigkeit des Erwerbsdatums;
- Angebot des Augenscheins des Produktes, wenn noch vorhanden.
Wenn der Lieferant dem Geschädigten die Identität und das Domizil des Herstellers oder derjenigen Person, die ihm das Produkt geliefert hat, innerhalb von 3 Monaten nicht mitteilt, dann haftet der Lieferant selbst für den Schaden des fehlerhaften Produktes.
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