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Erhöhungen
Das Gesetzesdekret Nr. 90 vom 24. Juni 2014 hatte ab dem Jahr 2017 im Vergleich zu 2014 eine Reduzierung der Gebühr von 50 % vorgesehen.
Mit Ministerialdekret vom 22. Mai 2017, vom 2. März 2018 und vom 12. März 2020 sind die Beträge zur Finanzierung strategischer Projekte für die Wirtschaft um 20 % erhöht worden. Diese Erhöhung verursacht jedoch keine Mehrkosten für die Unternehmen, die eine im Vergleich zu den Vorjahren unveränderte Gebühr entrichten müssen.
Im beiliegenden Dekret (Zeitraum 2020-2022) sind die Handelskammern aufgelistet, welche diese Erhöhung beschlossen haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Zeit wiederum ein Dekret für die Bestätigung der 20%igen Erhöhung der Gebühr in den Jahren 2023, 2024 und 2025 ausgearbeitet wird.
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