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Eintragung in die Kategorie 2-bis
Checkliste für die telematische Übermittlung: notwendige Unterlagen für die vereinfachte Eintragung in die Kategorie 2-bis
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde bezüglich fehlendes Vorhandensein der Verbots-, Verfalls- oder Aufhebungsgründe wovon im Art. 67 der G.V. Nr. 159 vom 6. September 2011 (Antimafia-Bestimmungen) (.dotx 38,8 KB) unterzeichnet vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, der den Antrag um Eintragung einreicht;
- Ablichtung des gültigen Personalausweises des Inhabers/gesetzlichen Vertreters des Unternehmens, der den Antrag um Eintragung einreicht;
- Kopien der Fahrzeugscheine (Vorder- und Rückseite), oder, falls diese noch nicht vorhanden sind, der provisorischen Fahrzeugscheine zusammen mit einer Ablichtung der Einkaufsrechnung oder der Eigentumsbescheinigung;
- sollten die Fahrzeuge nicht im Eigentum des Unternehmens, oder im Fruchtgenuss oder Leasing (diese Formen der Verfügbarkeit sind auf den Fahrzeugscheinen angeführt) sein, Kopien der Verträge für den Kauf mit Eigentumsvorbehalt oder Mietvertrag ohne Fahrer oder Leihvertrag ohne Fahrer. Für die Rechtstitel „Fruchtgenuss“ und „Leasing“ müssen die Kopien der betreffenden Verträge nur dann eingereicht werden, wenn das Unternehmen noch nicht über die definitiven Fahrzeugscheine verfügt. Das Rundschreiben des Nationalen Komitees des Nationalen Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe Prot. Nr. 995 vom 9. September 2013 informiert sehr detailliert über die möglichen Formen der Verfügbarkeit der Fahrzeuge in Bezug auf die Eintragung im Verzeichnis. Im Falle von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 6 Tonnen, die für den Werkverkehr zugelassen sind und die mittels Leihvertrag für den Eigengebrauch verwendet werden, muss der entsprechende Leihvertrag mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen auf dem Fahrzeugschein aufscheinen;
- das Zusammenfassende Blatt (dieses wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert);
- das vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Antragsformular (dieses wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert);
- die Sekretariats- und Stempelgebühren werden vom System vorgegeben und sind bei Abschluss des telematischen Antrags zu bezahlen;
- die Jahresgebühren sowie die Konzessionsgebühren in Höhe von 168,00 € sind zum Zeitpunkt des "Downloads" der Eintragungsverfügung nach den seitens der Sektion mitgeteilten Zahlungsmodalitäten zu bezahlen.
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