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Betreute Ausbildungstätigkeit
Der Beschluss des Nationalen Komitees des Verzeichnisses Nr. 6 vom 30. Mai 2017 sieht vor, dass der technische Verantwortliche die Berufserfahrung unter anderem als dem technischen Verantwortlichen zur Seite gestellter Mitarbeiter nachweisen kann. Detaillierte Informationen sind im Rundschreiben des Nationalen Komitees des Verzeichnisses Nr. 9 vom 21. November 2022 enthalten.
In diesem Fall reicht das betreffende Unternehmen bei der zuständigen Regionalsektion im Vorfeld einen telematischen Änderungsantrag ein, versehen mit einer gemeinsam vom gesetzlichen Vertreter, vom Mitarbeiter und vom technischen Verantwortlichen unterzeichneten Mitteilung über den Beginn und die Dauer der betreuten Ausbildungszeit:
- Checkliste: notwendige Unterlagen für den Nachweis der betreuten Ausbildungstätigkeit
Nützliche Links:
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