Chamber of Commerce of Bolzano

Disziplinarstrafen

Der Ausschuss der Handelskammer Bozen hat mit Beschluss Nr. 149 vom 17.12.2018 die ihm zustehenden Zuständigkeiten im Bereich der Disziplinarstrafen für die Makler gemäß Ministerialdekret 452/1990 an den Handelsregisterführer übertragen und gleichzeitig eine Disziplinarordnung erlassen.

Diese Disziplinarordnung regelt die Modalitäten für die Anwendung von Disziplinarstrafen und das damit verbundene Verfahren gegen Makler, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit gegen ihre Pflichten verstoßen oder eine der gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit nicht erfüllen oder den normalen Marktverlauf stören oder Unregelmäßigkeiten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit als Makler begehen.

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