Chamber of Commerce of Bolzano

Ursprungszeugnis

Das Ursprungszeugnis bescheinigt den nicht-präferenziellen Ursprung von Waren, die endgültig ausgeführt werden und wird von den meisten Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, verlangt.

Die Erteilung des Ursprungszeugnisses kann bei der Handelskammer beantragt werden, in deren Bezirk sich die betriebliche Niederlassung oder der Standort des Antragstellers befindet, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelfirma, oder eine Gesellschaft handelt.

Die Ursprungszeugnisse und die weiteren Dokumente werden von der Handelskammer Bozen normalerweise innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Antrags bearbeitet, nach Möglichkeit jedoch noch am selben Tag.

Wir weisen dafür hin, daß bei der Ausfuhr von Gütern in folgende Länder besondere Bestimmungen gelten: Brasilien - China - Ägypten - Irak - Nigeria - Russland-Ukraine-Weissrussland - Türkiye

Aufzeichnung des Webinars vom 18. April 2024

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