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Desinfektionsmittel
Erstorientierung für Hersteller, Importeure und Vertreiber
Das Labor für Lebensmittelanalysen und Produktsicherheit der Autonomen Provinz Bozen hat auf Anfrage des Service Produktsicherheit der Handelskammer Bozen eine Erstorientierung für Unternehmen bereitgestellt welche Produkte zur Neutralisierung des COVID 19-Virus bereitstellen möchten.
Die Anti-COVID-19-Maßnahmen erfordern den Einsatz chemischer Mittel zur Sanifikation und Reinigung, wodurch ein attraktiver Markt geschaffen wird. Es ist jedoch notwendig, die von Dritten vorgeschlagenen Angebote von „Hygiene-“ oder "Desinfektionsmitteln" sorgfältig zu prüfen.
Durch den Import, das Nachetikettieren oder den Vertrieb unter eigenem Namen oder Marke wird die Verantwortung als Herstellers übernommen.
Einstufung von Produkten mit desinfizierender, bakterizider oder viruzider Wirkung
Alle Produkte, die eine desinfizierende, bakterizide, viruzide Wirkung oder eine Wirkung zur Bekämpfung von Mikroorganismen aufweisen (unabhängig davon, ob sie auf intakter menschlicher Haut und Kopfhaut oder zur Desinfektion von Oberflächen, Materialien, Geräten und Möbeln verwendet werden, ausgeschlossen jene welche für den direktem Kontakt mit Lebensmitteln oder Futtermitteln gedacht sind) müssen zuvor vom Gesundheitsministerium genehmigt worden sein, um auf dem nationalen Markt verkauft zu werden.
Die von Apothekern hergestellten Desinfektionsmittel liegen in der Verantwortung der ASL und werden durch das Ministerialdekret des Gesundheitsministeriums vom 18.11.2003 geregelt, wie im ISS COVID-19-Bericht Nr. 19/2020 festgelegt.
Weitere Informationen finden Sie in der Mitteilung des Gesundheitsministeriums der Generaldirektion für Medizinprodukte und pharmazeutische Dienste vom 6. April 2020 (siehe Anhang).
Anhänge und weitere Informationen
zum Herunterladen für Produktverantwortliche und Personal
- Informazioni riguardanti disinfettanti e la produzione di alcole denaturato, comunicazione del Laboratorio analisi alimenti e sicurezza dei prodotti della Provincia Autonoma di Bolzano;
- Rapporto ISS COVID-19 n. 25/2020, raccomandazioni ad interim sulla sanificazione di strutture non sanitarie nell’attuale emergenza COVID-19: superfici, ambienti interni e abbigliamento;
- Rapporto ISS COVID-19 n. 19/2020, raccomandazioni ad interim sui disinfettanti nell’attuale emergenza COVID-19: presidi medico chirurgici e biocidi, Rapporto ISS COVID-19;
- Immissione in commercio di disinfettanti, le procedure di autorizzazioni