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Freiverkaufsbescheinigung (FSC)
Die Freiverkaufsbescheinigung ist ein Dokument, das von einigen Staaten verlangt wird, um sicherzustellen, dass bestimmte importierte Waren im Herkunftsland frei verkäuflich sind und den nationalen Bestimmungen des Herkunftslandes entsprechen.
Wichtige Hinweise
- Die Freiverkaufsbescheinigung der Handelskammer stellt keine Ermächtigung zur Vermarktung dar.
- Sie basiert auf der Erklärung des Unternehmens sowie auf Handels- und Verkaufsunterlagen des letzten Trimesters, dass die betreffenden Produkte:
- den nationalen Gesetzgebungen und EU-Bestimmungen entsprechen
- unter Beachtung der geltenden Vorschriften vermarktet werden
Bearbeitungszeit
Die Freiverkaufsbescheinigung wird von der Handelskammer Bozen in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Antrags ausgestellt – nach Möglichkeit noch am selben Tag.
Beantragung, Kosten und Ausstellung
Zertifikate des Gesundheitsministeriums
Die Freiverkaufsbescheinigung der Handelskammer ersetzt keine Zertifikate des Gesundheitsministeriums für bestimmte Warenkategorien, wie z. B.:
- Medizinische Geräte und chirurgische Hilfsmittel
- Kosmetische Produkte
- Biozide (Desinfektionsmittel, Schutzmittel, sonstige Biozide)
- Nahrungsergänzungsmittel, bereicherte Lebensmittel, Milchnahrung, glutenfreie Speisen, Babymilch, besondere Nahrungsmittel
- Medikamente (pharmazeutische Produkte)
- Produkte und Tiere, die sanitären Zeugnissen zur Ausfuhr unterliegen
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