Chamber of Commerce of Bolzano

Überschuldungsstelle

Überschuldung und außergerichtlicher Ausgleich

Eine Schuldnerin oder ein Schuldner, unabhängig davon, ob er/sie Unternehmer*in ist oder nicht, kann sich an die Handelskammer wenden, wenn er/sie über längere Zeit nicht mehr in der Lage ist, seine/ihre Gläubiger regelmäßig zu befriedigen.

Die Handelskammer bietet Zugang zu Verfahren, die unter Aufsicht des Gerichts und/oder der Handelskammer selbst durchgeführt werden und eine Entschuldung ermöglichen, allerdings nur, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Verfahren sind gebührenpflichtig.

Die überschuldete Person, die sich an die Handelskammer wenden möchte, muss zunächst den eigenen Zuständigkeitsbereich wählen:

  • Überschuldung: Die Kleinunternehmen, landwirtschaftliche Unternehmen, Verbraucher*innen, Freiberufler/innen, Familien, und sonstige Rechtssubjekte, die gerichtliche Liquidationsverfahren nicht in Anspruch nehmen können, haben die Möglichkeit, im Falle einer Überschuldung und wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, auf die vom „OCC - Überschuldungsstelle der Handelskammer“ angebotenen Verfahren zurückgreifen.
  • Außergerichtlicher Ausgleich bei Unternehmenskrise: Alle so genannten "liquidationsfähigen" oder "oberhalb der Schwellenwerte" liegenden Unternehmen, können im Falle einer Überschuldung und wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, den außergerichtlichen Ausgleich nutzen.
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Contact

Überschuldungsstelle

0471 945 562