Vertagungen
Ab 01.01.2022 gilt folgende Regelung:
Die Vertagungen der Erstgespräche und der Folgetreffen sind aus objektiven Hintergründen möglich, sofern sie mindestens 3 Arbeitstage vor dem Treffen mitgeteilt werden.
Verhinderungsgründe aus gesundheitlichen Gründen sind unabhängig von Datum des Antrags auf Vertagung möglich. (ärztliches Zeugnis muss beigelegt werden)
Wichige Anmerkung: Der Tag des Antrags und der Tag des Treffens zählen nicht zu der Berechnung der Laufzeit für die Vertagung.
Waren diese Informationen hilfreich?