Musterklausel für Schiedsverfahren
gemäß Artikel 34 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 17. Jänner 2003, Nummer 5
Alle sich auf das Gesellschaftsverhältnis beziehenden Streitfälle zwischen Gesellschaftern, zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft sowie solche, die von Verwaltern, Liquidatoren und Überwachungsräten oder gegen diese eingeleitet werden, werden gemäß der Schiedsordnung des Schiedsgerichts der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen mit einem endgültigen und nicht anfechtbaren Schiedsspruch entschieden.
Der Schiedsrichtersenat besteht aus drei Mitgliedern, die alle vom Schiedsrat des Schiedsgerichts der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen bestellt werden.
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