Musterklauseln und -verträge
Anmerkung:
Falls diese Klauseln von einer der Parteien in vorgedruckten Verträgen oder im Voraus bestimmt worden sind, müssen diese gemäß der Bestimmung der Artikel 1341 und 1342 ZGB gutgeheißen werden.
Schiedsverfahren:
Gutachten:
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