Tarife
Schiedsverfahren
Gutachterverfahren
Anmerkung
Streitfälle von unbestimmtem oder unbestimmbarem Wert gelten in Hinblick auf die vorgesehenen Einzahlungen als Streitigkeiten im Wert von mehr als € 50.000,01 bis zu € 100.000,00.
Zum Zweck der Bestimmung der Verfahrenskosten stellt das Schiedsgericht bzw. der/die Gutachter/in den Wert des Streitfalls nach Anhörung der Parteien und möglichst im Einverständnis mit ihnen fest.
Zahlungsmodalität
Die Verfahrenskosten können auf das Kontokorrent
INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG
Banca Popolare di Sondrio – Zweigstelle Bozen
Duca d’Aosta Straße 88 – 39100 Bozen
IBAN IT39 Q 05696 11600 000004080X11
BIC/SWIFT POSOIT22XXX (für Auslandsüberweisungen)
überwiesen werden oder mittels Zirkularscheck, ausgestellt auf „Institut für Wirtschaftsförderung", direkt beim Sekretariat des Schiedsgerichtes eingezahlt werden.
Eine Ablichtung der Zahlungsbestätigung muss im Sekretariat zusammen mit den Verfahrensunterlagen hinterlegt werden. Zur leichteren und schnelleren internen Zuweisung der eingezahlten Beträge muss ein präziser Zahlungsgrund angegeben werden. Bsp. Schiedsverfahren Nummer/Jahr: Partei A / Partei B - Einleitungskosten.
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