Voraussetzungen
Für die Ersteintragung ins Register ist der erfolgreiche Abschluss eines spezifischen Ausbildungslehrganges nachzuweisen und der Antrag um Eintragung an die Handelskammer Bozen stellen.
In der Folge, um im Register eingetragen zu bleiben und die Befähigung zu behalten, muss der technische Produktionsleiter weiters alle drei Jahre seine neue Fortbildungsbescheinigung im Register hinterlegen.
NB: die Bescheinigungen, die den technischen Produktionsleitern gemäß den früheren Technischen Vorschriften gemäß MD vom 14.1.2008 (NTC 2008) ausgestellt worden sind, verlieren laut den aktuellen Technischen Normen für das Bauwesen gemäß MD vom 17.1.2018 Punkt C.11.7.10.1 (NTC 2018) nach drei Jahren ab dem Inkrafttreten des aktuellen NTC 2018 ihre Gültigkeit, somit, am 22. März 2021. Wird der Auffrischungskurs vom technischen Produktionsleiter nicht rechtzeitig mit positivem Erfolg besucht und im Register eingetragen, verliert er seine diesbezügliche Befähigung und infolgedessen verliert auch das Unternehmen seine Voraussetzung als Bearbeitungszentrum oder Hersteller von tragenden Holzelementen.
Ausbildungslehrgänge und Auffrischungskurse
Die Ausbildungslehrgänge und Auffrischungskurse können ausschließlich von Kursanbietern durchgeführt werden, die vom „Servizio Tecnico Centrale“ („STC“) dafür vorab autorisiert worden sind.
Informationen zu den Kursen in der Provinz Bozen sind hier erhältlich:
Waren diese Informationen hilfreich?