Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Fälligkeit Rechtstitel der Verfügbarkeit von Fahrzeugen

Die mit Rundschreiben Nr. 7 vom 24. Juli 2019 eingeführten und ab 1. September 2019 anzuwendenden technisch-operativen Richtlinien sehen ein neues Verfahren für Unternehmen vor, die über Fahrzeuge mittels Mietvertrag ohne Fahrer oder Leihvertrag ohne Fahrer verfügen.

Verfahren

Die Unternehmen erhalten von der Sektion, 30 und 10 Tage vor Fälligkeit des Vertrages, eine Mitteilung über die zertifizierte elektronische Postadresse (PEC) zur Erinnerung an die Fälligkeit des Rechtstitels der Verfügbarkeit des Fahrzeugs.
Jene Unternehmen, die beabsichtigen das Fahrzeug weiterhin zu verwenden, müssen innerhalb 5 Arbeitstagen vor Fälligkeit des Rechtstitels der Verfügbarkeit telematisch eine entsprechende Mitteilung einreichen und das neue Fälligkeitsdatum der Verfügbarkeit mitteilen.

Sobald die Sektion die Vollständigkeit der Unterlagen festgestellt hat, erhalten die Unternehmen eine Mitteilung über die Aktualisierung der Daten und nach erfolgtem Beschluss seitens der Sektion, die Änderungsverfügung mit Angabe des neuen Fälligkeitsdatums des Rechtstitels der zeitweiligen Verfügbarkeit des Fahrzeugs.

Bei Nichteinreichen der Mitteilung innerhalb 5 Arbeitstagen vor Fälligkeit des Rechtstitels der Verfügbarkeit, erfolgt die Streichung des Fahrzeugs vom Verzeichnis mit Wirkung ab dem Tag nach der Fälligkeit.

Unterlagen für die Aktualisierung der zeitweiligen Verfügbarkeit von Fahrzeugen

Der telematischen Mitteilung sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • neuer Rechtstitel der Verfügbarkeit (neuer Vertrag oder Anhang),
  • Ersatzerklärung im Sinne des DPR 445/2000 mit welcher bescheinigt wird, dass das Fahrzeug weiterhin den Vorgaben der gültigen Gesetzgebung im Gütertransportbereich entspricht und technisch für den Transport der bereits ermächtigten Abfälle geeignet ist.
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