Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Unterlagen an Bord der Fahrzeuge

Nachstehend die Dokumente bezüglich der Eintragung im Verzeichnis, die sich während des Abfalltransportes an Bord der Fahrzeuge befinden müssen. Nicht enthalten sind jene Dokumente, die gemäß anderen Bestimmungen verpflichtend mitgeführt werden müssen.

Wichtig! Ab 15. März 2022 werden diese Dokumente vom Unternehmen elektronisch im Benutzerbereich des Portals des Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe erworben und können in digitaler Form eingesehen und zur Verfügung gestellt werden. Alternativ können diese auch in Papierform vorgezeigt werden:

  1. Die Eintragungsverfügung/Verfügung für die Erneuerung der Eintragung,
  2. die eventuell vorhandenen Änderungsverfügungen,
  3. die eventuell vorhandenen Dokumente “Annahme der Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde im Sinne des Art. 18, Abs. 2, des M.D. vom 3. Juni 2014, Nr. 120” für die Eingliederung/Änderung von Fahrzeugen,
  4. die Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde für die Dokumentenbeglaubigung (.dotx 27 KB) - nur wenn die Unterlagen in Papierform im Fahrzeug aufbewahrt werden (die unter den Punkten 1, 2 und 3 angeführten Kopien sind auf dieser Ersatzerklärung genauestens anzuführen).

Neue QR CODE Bescheinigung

Wichtig! Ab 15. Juni 2023 ermöglicht der Beschluss Nr. 1 vom 13.02.2023 den Unternehmen und Körperschaften ihre Eintragung nachzuweisen und den Inhalt ihrer Eintragung im Nationalen Verzeichnis der Umweltfachbetriebe zur Verfügung zu stellen, indem Sie die entsprechende – QR Code Bescheinigung (in digitalem oder Papierformat) vorlegen, die mit Hilfe einer Anwendung für mobile Geräte gelesen werden kann, die den öffentlichen Verwaltungen und Kontrollorganen zur Verfügung gestellt wird.
Diese Möglichkeit ist eine Alternative zur Vorlage der Verfügungen des Verzeichnisses in Papier- oder digitalem Format, wie oben vorgesehen.

Um den QR Code zu generieren, klicken Sie auf der Startseite www.albonazionalegestoriambientali.it oben rechts auf Login, wählen Sie das Unternehmen und geben Sie Ihre Anmeldedaten ein um in den Benutzerbereich zu gelangen. Klicken Sie anschließend oben auf die Schaltfläche "QR Code-App" und unter dem Abschnitt "QR Code-Eintragungsbescheinigung anfordern" auf "QR Code-Bescheinigung anfordern".
Wenn Sie auf "QR Code-Bescheinigung herunterladen" klicken, können Sie das oben genannte Dokument bei Bedarf herunterladen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website und im Video-Tutorial in italienischer Sprache.

Weitere Unterlagen, die sich an Bord der Fahrzeuge befinden müssen

Mit Beschluss Nr. 3 vom 7. Februar 2022 wurden die in den Eintragungsverfügungen enthaltenen Auflagen an die zurzeit geltenden Bestimmungen angepasst.

Ab 15. März 2022 müssen Unternehmen, die im Besitz von gültigen Eintragungsverfügungen sind, die vor diesem Datum ausgestellt und notifiziert wurden, zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen, auch folgende Unterlagen in den Fahrzeugen mitführen:

Die Auflagen mit entsprechender deutscher Übersetzung können, getrennt nach Eintragungskategorien, nachstehend eingesehen werden:

 

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Kontakt

Umweltschutz

0471 945 554