Voraussetzungen des technischen Verantwortlichen
Mit den Beschlüssen Nr. 6 und 7 vom 30. Mai 2017, in Kraft seit 16. Oktober 2017, hat das Nationale Komitee des Verzeichnisses die Voraussetzungen des technischen Verantwortlichen und die Kriterien für dessen Weiterbildung neu definiert.
Mit Rundschreiben Prot. Nr. 59/ALBO/PRES vom 12. Januar 2018 (PDF 366 KB) hat das Nationale Komitee wichtige Erläuterungen zur Anwendung der neuen Bestimmungen herausgegeben.
Die Voraussetzungen des technischen Verantwortlichen bestehen aus:
1. Persönliche Voraussetzungen (PDF 375 KB)
2. Entsprechende Studientitel und Berufserfahrung in Tätigkeitsbereichen wofür die Eintragung beantragt wird (PDF 261 KB)
Die notwendige Berufserfahrung der für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche vorgesehenen Eintragung muss der technische Verantwortliche folgendermaßen nachweisen (alternativ):
a) erlangte Berufserfahrung als gesetzlicher Vertreter eines Unternehmens, welches in jenen Bereichen tätig ist, wofür die Eintragung beantragt wird,
b) erlangte Berufserfahrung als technischer Verantwortlicher oder technischer Direktor welcher in jenen Bereichen tätig ist, wofür die Eintragung beantragt wird,
c) erlangte Berufserfahrung als Führungskraft oder technischer Leiter mit Verantwortung für jene Tätigkeitsbereiche, wofür die Eintragung beantragt wird,
d) als dem technischen Verantwortlichen zur Seite gestellter Mitarbeiter.
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