Handelskammer Bozen
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Gesetzgebung

Am 15. Juni 2023 ist das Ministerialdekret Nr. 59 vom 4. April 2023 in Kraft getreten: "Verordnung über das System zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen und das nationale elektronische Register für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen", mit welchem die Regelungen der Organisation und Funktionsweise des Rückverfolgbarkeitssystem von Abfällen vorgegeben wurden.

Für die Eintragung in das RENTRI und die Anpassung an das Ministerialdekret Nr. 59 vom 04.04.2023 ist ein Zeitrahmen von 18 bis 30 Monaten, in Abhängigkeit von den Eigenschaften der verpflichteten Subjekte, ab dem Inkrafttreten der Verordnung vorgesehen.

Direktorialdekrete

Im Anschluss an das oben erwähnte Dekret wurden folgende Direktorialdekrete erlassen:

Mit Direktorialdekret Nr. 97 vom 22. September 2023 wurden detaillierte und einheitliche Angaben gemacht, um den betroffenen Subjekten die Einhaltung der RENTRI-Eintragungsfristen und der anderen im Dekret vorgesehenen Fristen zu erleichtern.

Am 7. November 2023 wurde das Direktorialdektret Nr. 143 vom 6. November 2023 veröffentlicht, welches die Modalitäten für die Übermittlung von Daten an das Nationale Elektronische Register für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen (RENTRI), die Modalitäten für den Zugang und die Eintragung der Betreiber im RENTRI, die IT-Anforderungen zur Gewährleistung der Interoperabilität und die Modalitäten für die den Betreibern zur Verfügung gestellten Hilfsmittel festgelegt sind veröffentlicht.

Schließlich legt das Direktorialdekret Nr. 251 vom 19. Dezember 2023 die Modalitäten für das Ausfüllen des chronologischen Ein- und Ausgangsregisters für Abfälle und des Abfallbegleitscheins fest. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.rentri.gov.it.

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