Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Eintragung ins RENTRI

Die Eintragung der verpflichteten Subjekte erfolgt mittels Akkreditierung auf der Internetplattform des RENTRI.

 

Das Portal https://www.rentri.gov.it  bietet vier Zugangsbereiche, über die die verschiedenen Akteure sich eintragen und ihre Verpflichtungen und Interessen gegenüber RENTRI verwalten können:

Wie erfolgt die Eintragung für Betreiber?

Das Eintragungsverfahren:

  1. Zugang zum Benutzerbereich Betreiber über das Portal https://www.rentri.gov.it, durch folgende digitale Authentifizierungsinstrumente, lautend auf den Namen des Vertreters des Betreibers:
    1. SPID natürliche oder juristische Person,
    2. Nationale Servicekarte (CNS),
    3. Elektronische Identitätskarte (CIE).
  2. RENTRI überprüft den Titel für die Vertretung mittels Interoperabilität
    1. mit dem Handelsregister zum Zweck der Identifizierung des Unternehmens und der Vertretungsbefugnis des Benutzers,
    2. mit dem Index der digitalen Domizile der öffentlichen Verwaltung und der Betreiber öffentlicher Dienste (im Folgenden PA-Index genannt) zum Zweck der Identifizierung der Körperschaft, welche auf Grundlage einer von der Plattform übermittelten PEC-Nachricht die Vertretungsbefugnis des Benutzers bestätigen kann,
    3. mit der Steuerdatenbank (Steuerregister) und dem INI PEC zum Zwecke der Validierung der Identität der Subjekte mit Mehrwertsteuernummer oder Steuernummer, die auf der Grundlage einer von der Plattform übermittelten PEC-Nachricht die Vertretungsbefugnis des Benutzers bestätigen können.
  3. Erstellung des Betreiberprofils durch Import der Daten aus dem Handelsregister, aus dem PA-Index oder aus anderen offiziellen Datenbanken und Ergänzung von zusätzlichen meldeamtlichen Daten. 
  4. Eingabe der natürlichen Personen, die in ihrer Eigenschaft als interne oder externe Beauftragte des Betreibers, die Dienste des RENTRI-Portals für den Betreiber nutzen dürfen.
  5. Eingabe der Betriebsstätten, in denen der Betreiber seine Tätigkeit ausübt und, falls er dazu verpflichtet ist, ein oder mehrere Ein- und Ausgansregister führt. 
  6. Eingabe der in den Betriebsstätten ausgeübten Tätigkeiten (Erzeugung, Verwertung, Entsorgung, Beförderung, Vermittlung und Handel ohne Besitz der Abfälle).
  7. Eingabe etwaiger Bevollmächtigungen an die in Art. 18 des Ministerialdekrets Nr. 59 vom 4. April 2023 genannten Subjekte (gilt nur für Abfallerzeuger).
  8. Eingabe der Daten von Genehmigungen (nur für verpflichtete Subjekte).
  9. Zahlung über die Plattform für Zahlungen an die öffentliche Verwaltung (PagoPA) der vorgesehenen Sekretariats- und Jahresgebühren für jede Betriebsstätte. 
  10. Übermittlung des Antrags um Eintragung an RENTRI, wofür keine digitale Unterschrift erforderlich ist.

Der Antrag um Eintragung ins RENTRI kann in mehreren Etappen ausgefüllt werden, da die eingegebenen Daten gespeichert und aufbewahrt werden.

Zusätzliche Betriebsstätten können auch nach der Eintragung eingegeben werden.
 

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Kontakt

Umweltschutz

0471 945 554