Der Abfallbegleitschein (FIR) in Papierform
Art. 13 des Gesetzesdekrets vom 31. Dezember 2025, Nr. 200, umgewandelt in Gesetz vom 27. Februar 2026, Nr. 26, hat die Verwendung des FIR in Papierform als Alternative zum digitalen Format gemäß Art. 7 des M.D. vom 4. April 2023, Nr. 59, bis zum 15. September 2026 verlängert.
Ausstellung des FIR in Papierform
Die Ausstellung und Vidimierung erfolgen ausschließlich über RENTRI, auch mittels Interoperabilität mit den Verwaltungssystemen der Nutzer.
Die von RENTRI bereitgestellte Anwendung ermöglicht es:
- das FIR entsprechend dem neuen Modell auszufüllen;
- das digital vidimierte FIR auszustellen und auszudrucken.
Der Abfallbegleitschein (FIR) kann ausgefüllt werden durch:
- die eigenen Verwaltungssysteme der Nutzer;
- die vom RENTRI bereitgestellten Hilfsdienste;
- manuelle Eingabe.
Art. 6, Absatz 1 des Dekrets vom 4. April 2023, Nr. 59, legt fest, dass Abfallerzeuger, die nicht im RENTRI eingetragen sind, den Abfallbegleitschein (FIR) in Papierform verwenden.
Daher stellen die von der Eintragungspflicht im RENTRI ausgenommenen Subjekte gemäß Absatz 3-bis des Art. 188-bis des Gesetzesdekrets vom 3. April 2006, Nr. 152, in der Fassung des Gesetzes Nr. 199 vom 30.12.2025 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 301 vom 30.12.2025), den Abfallbegleitschein (FIR) in Papierform aus – auch im Fall von gefährlichen Abfällen – und übermitteln die Daten der FIR nicht an RENTRI.
Die Registrierung im reservierten Bereich „Nicht eingetragene Abfallerzeuger" ist erforderlich, um das FIR in Papierform auszustellen und digital zu vidimieren.
Sie erfordert nur ein Mindestmaß an Informationen, ist kostenfrei und muss erst dann durchgeführt werden, wenn erstmals ein FIR ausgestellt werden soll.
Verwaltung des Abfallbegleitscheins (FIR) in Papierform durch die an der Beförderung beteiligten Betreiber
Erzeuger
Der Abfallerzeuger (auch unter Inanspruchnahme des Beförderers) stellt den Begleitschein in Papierform gemäß dem in Anhang II des M.D. vom 4. April 2023, Nr. 59 vorgesehenen Modell aus. Nach dem Ausfüllen druckt er zwei Exemplare aus und unterzeichnet beide handschriftlich.
Der Druck des Begleitscheins in Papierform im DOPPELSEITIGEN Format (FRONTE/RETRO) ist zulässig.
Besonderheit der Anlage „Allegato FORMULARIO RIFIUTI“: Diese Anlage muss nur dann erstellt werden und den Transport begleiten, wenn bei Transportbeginn mehrere Vermittler vorgesehen sind oder Intermodaltransport besteht. Wird die Funktion „leeres FIR vidimieren (vidima FIR vuoto)“ genutzt, die im Rahmen der Hilfsdienste zum manuellen Ausfüllen des FIR zur Verfügung steht, erstellt der Hilfsdienst sämtliche Blätter einschließlich der Anlage „Allegato FORMULARIO RIFIUTI“. Der Benutzer kann anschließend nur die ersten beiden Blätter ausdrucken.
Beförderer
Auch der Beförderer unterzeichnet beide Exemplare des Abfallbegleitscheins (FIR) handschriftlich und lässt eines davon beim Erzeuger.
Der Beförderer kann das in seinem Besitz befindliche Exemplar ergänzen, indem er weitere Informationen zu außergewöhnlichen Ereignissen während der Beförderung einträgt (z. B. technischer Halt oder teilweises/vollständiges Umladen).
Empfänger
Der Empfänger ergänzt bei Erhalt der Kopie des Abfallbegleitscheins (FIR) die Angaben in seinem Zuständigkeitsbereich (Annahme oder Ablehnung, Datum, angenommene Menge) und unterzeichnet sie.
Bei teilweiser Annahme behält der Empfänger eine Kopie (z. B. Fotokopie, Foto oder Scan) des Abfallbegleitscheins in Papierform und bewahrt sie auf. Bei vollständiger Annahme hingegen übergibt er die Kopie dem Beförderer.
Hinweis
Der Beförderer sorgt dafür, dass die vom Empfänger unterzeichnete Kopie des Abfallbegleitscheins (FIR) allen an den verschiedenen Transportphasen beteiligten und im FIR aufgeführten Betreibern übermittelt wird.
Die Übermittlung der vollständigen Kopie des Abfallbegleitscheins kann erfolgen durch:
a) direkte Übergabe;
b) zertifizierte elektronische Post (PEC);
c) die vom RENTRI bereitgestellten Hilfsdienste.
Nützliche Links
Anleitungen zum Ausfüllen des Abfallbegleitscheins
- Anleitungen (deutsche Fassung) - PDF 735 KB
- Anleitungen (italienische Fassung)
- Der Abfallbegleitschein (FIR) ab 13/02/2026
- Der Abfallbegleitschein (FIR) in Papierform und die von RENTRI zur Verfügung gestellten Hilfsdienste (FIR cartaceo e servizi di supporto messi a disposizione dal RENTRI)
- Wie füllt der Erzeuger den Abfallbegleitschein aus, wenn er die Abfälle selbst transportiert (Come compila il FIR il produttore nel caso di trasporto in conto proprio dei rifiuti)
- Wie erfolgt der Zugang und die Registrierung auf dem RENTRI-Portal für nicht eingetragene Abfallerzeuger (Come il produttore di rifiuti non iscritto effettua l'accesso e la registrazione al RENTRI)
Waren diese Informationen hilfreich?





