Eintragung in die Kategorie 6
Checkliste für die telematische Übermittlung: notwendige Unterlagen für die ordentliche Eintragung in die Kategorie 6
Vordrucke, die auszufüllen, zu unterschreiben und dem telematischen Antrag beizulegen sind:
- Bescheinigung des Inhabers/gesetzlichen Vertreters des Unternehmens in seiner Funktion als Technischer Verantwortlicher über die Eignung der Fahrzeuge und Wechselbehälter bezüglich der zu transportierenden Abfallarten im Sinne des Artikels 15, Absatz 4, Buchstabe b) des MD 120/2014 (DOC 90 KB);
- Informationen zum Erstellen der Bescheinigung (PDF 1 MB);
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde bezüglich fehlendes Vorhandensein der Verbots-, Verfalls- oder Aufhebungsgründe wovon im Art. 67 der G.V. Nr. 159 vom 6. September 2011 (Antimafia-Bestimmungen) (.dotx 33,8 KB) ausgefüllt und unterzeichnet von allen gesetzlichen Vertretern des Unternehmens, die den Antrag um Eintragung einreichen;
- das Zusammenfassende Blatt (dieses wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert);
- das von jedem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Antragsformular, versehen mit der Kopie des Personalausweises derselben (das Antragsformular wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert);
Weitere Unterlagen, die dem telematischen Antrag um Eintragung beizulegen sind:
- Ablichtung des gültigen Personalausweises des Firmeninhabers oder eines jeden gesetzlichen Vertreters der den Antrag um Eintragung unterzeichnet;
- Ablichtung der Fahrzeugscheine (Vorder- und Rückseite);
- sollten die Fahrzeuge nicht im Eigentum des Unternehmens, oder im Fruchtgenuss oder Leasing (diese Formen der Verfügbarkeit sind auf den Fahrzeugscheinen angeführt) sein, Kopien der Verträge für den Kauf mit Eigentumsvorbehalt oder Mietvertrag ohne Fahrer oder Leihvertrag ohne Fahrer. Für die Rechtstitel „Fruchtgenuss“ und „Leasing“ müssen die Kopien der betreffenden Verträge nur dann eingereicht werden, wenn das Unternehmen noch nicht über die definitiven Fahrzeugscheine verfügt;
- Ablichtung der Gemeinschaftslizenz für den Warentransport laut Verordnung (EG) Nr. 1072 vom 21. Oktober 2009 oder der Ermächtigung für internationale Warentransporte;
- falls das Unternehmen über keine Gemeinschaftslizenz für den Warentransport verfügt: Unterlagen, die die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens oder der Körperschaft nachweisen (MwSt-Erklärungen, Jahresumsatz, Vermögenslage, Bilanzen) oder die Bestätigung eines geeigneten Kontokorrentkredites (PDF 61 KB) in Höhe von 9.000,00.- € für das erste Fahrzeug und 5.000,00.- € für jedes zusätzliche Fahrzeug;
Es wird daran erinnert, dass:
- die Sekretariats- und Stempelgebühren werden vom System vorgegeben und sind bei Abschluss des telematischen Antrags zu bezahlen;
- die Jahresgebühren zum Zeitpunkt des "Downloads" der Eintragungsverfügung nach den vom System vorgesehenen Zahlungsmodalitäten zu entrichten sind;
- die Konzessionsgebühren in Höhe von 168,00 € zum Zeitpunkt des "Downloads" der Eintragungsverfügung nach den vom System vorgesehenen Zahlungsmodalitäten zu entrichten sind;
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