Nationale Förderungen
Fördermaßnahmen Brevetti+ Disegni+ Marchi+
Die Fördermaßnahmen Brevetti+, Disegni+ und Marchi+, die vom "Ministero delle Imprese e del Made in Italy" finanziert werden, ermöglichen Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Beiträge zum Schutz und zur Verwertung ihrer gewerblichen Schutzrechte zu erhalten.
- Brevetti+ 2024
Derzeit ausgesetzte Maßnahme wegen Erschöpfung der Mittel
(Anträge ab 12:00 Uhr, 29. Oktober 2024)
Die Maßnahme sieht Förderungen für den Ankauf von spezialisierten Dienstleistungen für die wirtschaftliche Verwertung eines nach dem 01.01.2023 erteilten nationalen bzw. europäischen Patents oder einer nach dem 01.01.2022 eingereichten italienischen, europäischen oder internationalen Patentanmeldung, welche einen Recherchenbericht mit "nicht negativem Ergebnis" vorweisen, vor.
Europäische und internationale Patentanmeldungen müssen die Priorität einer früheren nationalen Patentanmeldung beanspruchen.
Die Unterstützung wird als Verlustbeitrag gewährt, unter Berücksichtigung der De-minimis-Regelung, bis zu einem Höchstbetrag von 140.000 €.
Der Beitrag darf 80 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
- Disegni+ 2024
Derzeit ausgesetzte Maßnahme wegen Erschöpfung der Mittel
(Anträge ab 12:00 Uhr, 12. November 2024)
Die Maßnahme sieht Förderungen in Form eines Kapitalzuschusses für die Verwertung eines eingetragenen Musters oder Modells oder von mehreren eingetragenen Modellen (italienische, europäische oder internationale), welche seit dem 01.01.2022 registriert wurden, vor.
Vorgesehen ist die Gewährung eines Zuschusses, unter Berücksichtigung der De-minimis-Regelung, bis zu einem Höchstwert von 60.000 €.
Der Beitrag darf 80 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
- Marchi+ 2024
Derzeit ausgesetzte Maßnahme wegen Erschöpfung der Mittel
(Anträge ab 12:00 Uhr, 26. November 2024)
Die Maßnahme sieht Förderungen in Form eines Kapitalzuschusses, unter Berücksichtigung der De-minimis-Regelung, über zwei verschiedene Schienen vor:- Maßnahme A: Begünstigungen zur Förderung der Registrierung von Unionsmarken bei der EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) und den Ankauf von spezialisierten Dienstleistungen.
Sie bezieht sich auf bereits eingetragene europäische Marken, mit Anmeldung ab dem 01.01.2021.
Vorgesehen ist die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von maximal 6.000 € pro Marke.
Der Beitrag darf 80 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
- Maßnahme B: Begünstigungen zur Förderung der Registrierung von Internationalen Marken bei der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) und den Ankauf von spezialisierten Dienstleistungen.
Sie bezieht sich auf Marken, die ab dem 01.01.2021 angemeldet wurden und für welche die Anmeldung im Register für internationale Marken bereits veröffentlicht wurde.
Vorgesehen ist die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von maximal 9.000 € pro Marke.
Der Beitrag darf 90 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
- Maßnahme A: Begünstigungen zur Förderung der Registrierung von Unionsmarken bei der EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) und den Ankauf von spezialisierten Dienstleistungen.
Alle Maßnahmen können nicht mit anderen staatlichen Beihilfen oder Beihilfen, die im Rahmen einer De-minimis-Regelung gewährt werden, oder mit EU-Mitteln finanzierten Förderungen (z. B. EUIPO-Fonds – Ideas Powered for Business) kombiniert werden.
Voucher 3I
- Voucher 3I 2023-2024
Anträge ab 12:00 Uhr, 10. Dezember 2024
Die Maßnahme sieht Förderungen für innovative Start-Ups für den Ankauf von spezialisierten Dienstleistungen bei der Hinterlegung von Patentanmeldungen vor.
Förderung im Ausland von Kollektiv- und Zertifizierungsmarken
- Kollektive Marken 2024
Anträge vom 18. Dezember 2024 bis 20. Jänner 2025
Ziel der Initiative ist die Förderung von Kollektivmarken und Gewährleistungsmarken im Ausland (d.h. Marken von Verbänden, Schutzkonsortien, Vereinen und Genossenschaften).
Weitere Maßnahmen
- "Historische" Marken - Derzeit ausgesetzte Maßnahme
Diese Maßnahme hat Fördermittel für die Aufwertung von Marken, welche vor dem 1. Jänner 1967 angemeldet wurden vorgesehen. Ziel der Maßnahme war die Aufwertung nationaler Marken, mit besonderem Augenmerk auf die Geschichte und Kultur der italienischen Unternehmen. - NATIONALE FÖRDERUNGEN - Website vom "Ministero delle Imprese e del Made in Italy", die alle Förderungen und Beiträge für Unternehmen zusammenfasst.
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