Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Installationsgewerbe

Das Installationsgewerbe umfasst folgende Berufe:

Elektrotechniker/in, Elektromechaniker/in, Anlagenelektroniker/in, Kommunikationstechniker/in, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechniker/in, Feuerungstechniker/in, Kälte- und Klimatechniker/in, Aufzugstechniker/in, Installateur/in von Blitzschutzanlagen, Hafner/in, Kaminkehrer/in.

Der Inhaber des Unternehmens, die Mehrheit der Gesellschafter im Falle einer offenen Handelsgesellschaft, die Mehrheit der Komplementäre im Falle einer Kommanditgesellschaft, die Mehrheit der Verwalter im Falle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Mehrheit der Verwalter im Falle von Konsortien und Genossenschaften - bei zwei Gesellschaftern bzw. Komplementären oder Verwaltern mindestens einer - muss im Handelsregister als technisch verantwortliche Person angegeben sein und eine der folgenden beruflichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Meisterbrief im betreffenden Beruf oder Eintragung im ersten Abschnitt der Rolle der qualifizierten Handwerker laut Artikel 30 des Landesgesetzes vom 16. Februar 1981, Nr. 3;
  • Gesellenbrief im betreffenden Beruf und in der Folge mindestens 24 Monate Berufserfahrung als Facharbeiter bzw. Facharbeiterin, als mitarbeitendes Familienmitglied, als mitarbeitender Gesellschafter oder als Inhaber eines fachspezifischen Betriebs;
  • Abschlussdiplom einer mindestens zweijährigen Fachschule mit theoretischer und praktischer Ausbildung und in der Folge mindestens 24 Monate Berufserfahrung als Facharbeiter bzw. Facharbeiterin, als mitarbeitendes Familienmitglied, als mitarbeitender Gesellschafter oder als Inhaber eines fachspezifischen Betriebs;
  • Oberschuldiplom oder Laureatsdiplom in einem einschlägigen Fachgebiet und in der Folge mindestens 18 Monate Berufserfahrung als Facharbeiter bzw. Facharbeiterin, als mitarbeitendes Familienmitglied, als mitarbeitender Gesellschafter oder als Inhaber eines fachspezifischen Betriebs;
  • mindestens sechs Jahre Berufserfahrung im betreffenden Beruf als Facharbeiter bzw. Facharbeiterin, als mitarbeitendes Familienmitglied, als mitarbeitender Gesellschafter oder als Inhaber eines fachspezifischen Betriebs.

Für die Ausübung des Berufes des Kaminkehrers muss neben einer der beruflichen Voraussetzungen auch der positive Abschluss des Vorbereitungskurses zum Thema Heizanlagen und Emissionskontrolle nachgewiesen werden.

Als Berufserfahrung versteht man die in Vollzeitarbeit erlangte Erfahrung.

Die Meldung des Tätigkeitsbeginnes erfolgt mit der Einheitsmeldung (comunica) an die Handelskammer jener Provinz, wo sich der Rechtssitz befindet. Das Datum des Beginnes muss mit jenem der Übermittlung des Antrages übereinstimmen. Diese Bestimmungen finden auch dann Anwendung, wenn die betreffenden Tätigkeiten von Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen ausgeübt werden. In diesem Fall können die entsprechenden beruflichen Voraussetzungen auch von Bediensteten des Unternehmens nachgewiesen werden.

Die Handelskammer Bozen bietet den Dienst an, die beruflichen Voraussetzungen vor Übermittlung des telematischen Antrages zu überprüfen. Richten Sie eine kostenlose Anfrage um Überprüfung der beruflichen Voraussetzungen mittels E-Mail oder zertifizierter elektronischer Post.  

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