Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Abfallerzeuger

Erzeuger von gefährlichen Abfällen und, je nach Anzahl der Mitarbeiter und der ausgeübten Tätigkeit, auch Erzeuger von nicht gefährlichen Abfällen unterliegen der Pflicht, sich ins RENTRI einzutragen.

 

Wer sind Abfallerzeuger?

Erzeuger von Abfällen sind:

  • Unternehmen, Körperschaften und andere Subjekte die nicht als Unternehmen oder Körperschaften organisiert sind und gefährliche Abfälle erzeugen,
  • Unternehmen und Körperschaften mit mehr als 10 Mitarbeitern, Ersterzeuger von nicht gefährlichen Abfällen aus: 
    • industrieller Verarbeitung, 
    • handwerklicher Verarbeitung, 
    • aus der Abfallverwertung und -beseitigung, Schlämme, die bei der Trinkwasseraufbereitung, der Wasseraufbereitung und der Abwasserreinigung anfallen, sowie Abfälle aus der Rauchgasreinigung, aus Klärgruben und aus Kanalisationen.

Bis wann müssen sie sich ins RENTRI eintragen?

Es sind 3 Zeitfenster vorgesehen, innerhalb der sich die Erzeuger eintragen müssen: 

Ab dem 15. Dezember 2024 und innerhalb 13. Februar 2025 tragen sich ein:

  • Unternehmen oder Körperschaften mit mehr als 50 Mitarbeitern, Ersterzeuger von gefährlichen und nicht gefährlichen Sonderabfällen.

Ab dem 15. Juni 2025 und innerhalb 14. August 2025 tragen sich ein:

  • Unternehmen oder Körperschaften mit mehr als 10 und bis zu (einschließlich) 50 Mitarbeitern, Ersterzeuger von gefährlichen und nicht gefährlichen Sonderabfällen.

Ab dem 15. Dezember 2025 und innerhalb 13. Februar 2026 tragen sich ein:

  • Unternehmen oder Körperschaften mit 10 oder weniger Mitarbeitern, Ersterzeuger von gefährlichen Sonderabfällen,
  • Ersterzeuger von gefährlichen Sonderabfällen, die nicht als Unternehmen oder Körperschaften organisiert sind.
Waren diese Informationen hilfreich?
Noch keine Bewertungen vorhanden

Kontakt

Umweltschutz

0471 945 554