Digitaler Abfallbegleitschein (FIR) – Übermittlung der Daten an RENTRI
Das Dekret Nr. 59 vom 4. April 2023 sieht die Pflicht zur Übermittlung der Daten des Abfallbegleitscheins an RENTRI vor.
Ab dem 13. Februar 2026 müssen die eingetragenen Erzeuger, Beförderer und Empfänger die Daten der Abfallbegleitscheine (FIR) betreffend die gefährlichen Abfälle an RENTRI übermitteln.
Die Übermittlung der Daten durch Erzeuger, Beförderer und Empfänger muss von jedem von ihnen unter Einhaltung der in Artikel 190, Absatz 1 der G.V. 120/2006 vorgesehenen Fristen für die Registrierung der Bewegungen im chronologischen Ein- und Ausgangsregister erfolgen.
Die Übermittlung kann erfolgen durch:
- Interoperabilität zwischen den Verwaltungssystemen der Benutzer und dem RENTRI;
- Nutzung der Hilfsdienste die von RENTRI zur Verfügung gestellt werden.
Die Übermittlung der Daten des Abfallbegleitscheins (FIR) an das RENTRI kann auch von jenen Subjekten vorgenommen werden, die der Erzeuger als Bevollmächtigte ernannt hat.
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