Das digitale Ein- und Ausgangsregister der Abfälle
Ab 13. Februar 2025 erfolgt die schrittweise Umstellung auf die digitale Registerführung.
Pflicht zum digitalen Format
Das chronologische Ein- und Ausgangsregister muss ab den folgenden Terminen ausschließlich digital geführt werden:
- ab dem 13. Februar 2025 für Körperschaften und Unternehmen, die Abfälle behandeln, Beförderer und Vermittler von Abfällen, Konsortien für die Verwertung bestimmter Abfallarten, Körperschaften und Unternehmen, Erzeuger von gefährlichen Abfällen und von nicht gefährlichen Abfällen aus der industriellen und handwerklichen Verarbeitung sowie aus der Behandlung von Abfällen, Wasser und Abgasen, mit mehr als 50 Mitarbeitern;
- ab dem Datum der Eintragung (die zwischen dem 15.06.2025 und dem 14.08.2025 erfolgen muss) für Körperschaften und Unternehmen, die gefährliche Abfälle und nicht gefährliche Abfälle aus der industriellen und handwerklichen Verarbeitung sowie aus der Behandlung von Abfällen, Wasser und Abgasen erzeugen und zwischen 11 und 50 Mitarbeiter beschäftigen;
- ab dem Datum der Eintragung (die zwischen dem 15.12.2025 und dem 13.02.2026 erfolgen muss) durch alle anderen Erzeuger gefährlicher Abfälle, die verpflichtet sind, das Ein- und Ausgangsregister zu führen (einschließlich Körperschaften und Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern).
Vidimation und Führung des digitalen Registers
Das chronologische Ein- und Ausgangsregister wird ausschließlich in digitaler Form geführt und über die Zuweisung eines eindeutigen Kodexes, durch den über RENTRI zugänglichen digitalen Vidimationsdienst der Handelskammern, digital vidimiert.
Die Betreiber können das Register in digitalem Format führen:
- mit ihren eigenen Verwaltungssystemen;
- mit den von RENTRI zur Verfügung gestellten Hilfsdiensten.
Der Betreiber kann entscheiden, das chronologische Ein- und Ausgangsregister bereits vor den im Dekret Nr. 59 vom 4. April 2023 festgelegten Fristen in digitaler Form zu führen, wobei er sich dafür im RENTRI eintragen muss und allen Verpflichtungen unterliegt, die sich aus der Eintragung ergeben.
Führung des Registers mit eigenen Verwaltungssystemen
Subjekte, die beabsichtigen ihre eigenen Verwaltungssysteme zu verwenden, um das Ein- und Ausgangsregister digital zu führen, können sich auf die nachstehend aufgeführten Richtlinien beziehen, die mit Direktorialdekret Nr. 143 vom 6. November 2023 genehmigt und auf der Website von RENTRI veröffentlicht wurden:
- Modalità Operativa 8 “Modalità operative per la vidimazione digitale del registro cronologico di carico e scarico”: erklärt, wie die digitale Vidimation des Registers erfolgt .
- Modalità Operativa 17 “Specifiche tecniche”: erklärt, welche technischen Regeln für die digitale Führung des Registers beachtet werden müssen.
- Modalità Operativa 18 "Requisiti per l’interoperabilità applicativa dei sistemi gestionali degli operatori": stellt den Betreibern und den von ihnen für die Entwicklung von Verwaltungssystemen genutzten IT-Strukturen, die Mindestanforderungen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Anwendungsverbindung zwischen dem Verwaltungssystem des Betreibers und der RENTRI-Plattform zu ermöglichen.
Führung des Registers mit Hilfe der von RENTRI zur Verfügung gestellten Hilfsdienste
RENTRI stellt den einzelnen Betreibern, die nicht über ein Verwaltungssystem zur Führung des Ein- und Ausgangsregisters verfügen, einen Hilfsdienst zur Verfügung, der es ihnen ermöglicht, ihrer Verpflichtung zum Ausfüllen und Vidimieren des Registers in digitaler Form nachzukommen.
Der Dienst ermöglicht es den Betreibern, die für die Übermittlung der Daten aus dem chronologischen Ein- und Ausgangsregister an RENTRI erforderlichen Vorgänge durchzuführen.
Weitere Informationen zur Funktionsweise finden Sie in der Richtlinie 15 (Modalità Operativa 15) "Servizio di supporto per l’assolvimento degli obblighi relativi alla trasmissione dei dati del registro cronologico di carico e scarico”, die in den mit Direktorialdekret Nr. 143 vom 6. November 2023 genehmigten und auf der Website von RENTRI veröffentlichten Richtlinien festgelegt ist.
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