Unionsmarken
Schutz in der gesamten EU
Die Marke der Europäischen Union, auch "Unionsmarke" genannt (vormals Gemeinschaftsmarke), gewährt dem Inhaber einen einheitlichen Schutz in allen 28 Mitgliedsländern der Europäischen Union mit nur einem Eintragungsverfahren. Im Falle einer Erweiterung der EU um neue Mitgliedsländer erstreckt sich der Schutz automatisch auf alle neuen Länder.
Angemeldet werden kann eine Unionsmarke direkt beim EUIPO - das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vormals Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) in Alicante (Spanien) über die entsprechende online-Anmeldung.
Es besteht die Möglichkeit, die Eintragung einer Unionsmarke neben der Eintragung einer früheren nationalen Marke zu betreiben. Zu beachten ist, dass eine Unionsmarke als Gesamte ihre Gültigkeit verliert, wenn auch nur ein einziges Land der Europäischen Union den Schutz verweigert. Im Unterschied dazu verfällt eine internationale Marke nur in jenem Land, in welchem die zuständige Behörde die Markenregistrierung verweigert, in den übrigen Ländern bleibt die internationale Marke aufrecht.
- Bevor Sie eine Unionsmarke anmelden, ist es sinnvoll eine Markenrecherche zu machen.
- Auf der Seite Formulare und Anleitungen finden Sie Informationen zur Registrierung einer Unionsmarke.
- Lesen Sie unsere Markenfibel, wenn Sie mehr zum Thema "Marke" wissen wollen.
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
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