Förderungen
KMU-Fonds - Wiedereröffnung!
Auch für das Jahr 2024 hat das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) den KMU-Fonds mit der Bezeichnung "Ideas Powered Business - SME Fund" zur Unterstützung der gewerblichen Schutzrechte ausgeschrieben.
WICHTIGER HINWEIS: Aufgrund der Erschöpfung der Mittel sind die Beiträge im Rahmen der Gutscheine 1, 2 und 3 derzeit ausgesetzt!
Beschreibung der Maßnahme
Das Förderprogramm sieht einen Beitrag für die KMU im Wert von maximal 1.000 EUR für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern (Gutschein 2). Darüber hinaus ist ein Beitrag im Wert von maximal 3.500 Euro für die Recherche und Anmeldung von Patenten (Gutschein 3) und ein Beitrag im Wert von maximal 1.500 Euro für den gemeinschaftlichen Sortenschutz (Gutschein 4) vorgesehen.
Jedes KMU kann folgendes beantragen:
- (Gutschein 2) eine Erstattung von 75% der Anmeldegebühren für Marken und Geschmacksmustern auf nationaler, regionaler und EU-Ebene;
- (Gutschein 2) eine Erstattung von 50% der Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und Geschmacksmustern außerhalb der EU (Bsp. beim WIPO);
- (Gutschein 3) eine Erstattung von 75% der Recherche- bzw. Anmeldegebühren für Patente auf nationaler, regionaler und EU-Ebene;
- (Gutschein 4) eine Erstattung von 75% der Anmeldegebühren für den gemeinschaftlichen Sortenschutz.
Interessierte KMU müssen zunächst den Antrag um Finanzierung einreichen. Sobald die Gewährung der Finanzhilfe vom EUIPO zugeschickt wird (ungefähr 15 Tage), können anschließend die Unternehmen ihr gewerbliches Schutzrecht (d.h. die Marke, das Geschmacksmuster oder das Patent) anmelden. Die Rückerstattung kann nach der Einzahlung der Einschreibegebühren beantragt werden.
ACHTUNG:
Die Vorab-Diagnosedienste für geistiges Eigentum (Gutschein 1) ist für italienische KMU nicht zugänglich.
Auf der Internetseite vom EUIPO finden Sie weitere Informationen für den KMU Fonds 2024.
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