Verfahren
1. Schritt: Antrag stellen
Ein Mediationsverfahren wird eingeleitet, indem eine Partei bei der Mediationsstelle der Handelskammer Bozen einen Antrag (digital oder in Papierformat) stellt. Das Sekretariat der Mediationsstelle bearbeitet den Antrag und kassiert die Mediationsspesen mittels PagoPA (siehe Punkt Tarife).
2. Schritt: Mediator oder Mediatorin ernennen
Der Verantwortliche der Mediationsstelle ernennt die Mediatoren und Mediatorinnen auf Empfehlung des Schiedsrats. Der Schiedsrat besteht aus sieben Mitgliedern und wird ca. alle zwei Wochen einberufen.
Das Sekretariat schickt allen Parteien und deren Rechtsanwälten oder Rechtanwältinnen die Einladung zum ersten Mediationstreffen.
3. Schritt: Erste Mediationssitzung
In der ersten Mediationssitzung erklärt der Mediator oder die Mediatorin die Aufgabe der Mediation und die Abwicklung des Verfahrens. Er verhilft dann den Parteien, eine Einigung zu finden.
Das Treffen hat eine Höchstdauer von zwei Stunden und kann entweder mit oder ohne eine Einigung abgeschlossen werden. Bei Bedarf können weitere Folgetreffen stattfinden. Die weitere Bezahlung zugunsten der Mediationsstelle hängt vom Streitwert und von der Notwendigkeit weiterer Treffen ab. Ob eine Mediation positiv oder negativ ausgegangen ist, beeinflusst auch diesen Betrag (siehe Punkt Tarife). Finden die Parteien mit Hilfe des Mediators oder der Mediatorin eine Lösung, wird diese mit einem Einigungsprotokoll festgehalten. Sollte keine Einigung getroffen werden, wird im Protokoll lediglich das Scheitern der Mediation angeführt.
Beispiel
Nachbarschaftsstreit für Durchfahrtsrecht (Pflichtmediation)
Situation: Herr Mustermann hat ein Haus, das nur über eine kleine Straße erreichbar ist, die über das Grundstück seiner Nachbarin, Frau Beispiel, führt.
Seit Jahren durfte er diese Zufahrt nutzen, aber plötzlich blockiert Frau Beispiel die Durchfahrt mit einem Zaun. Herr Mustermann will eine Lösung finden.
- Mediationversuch (Cartabia-Reform): Da es sich um ein Dingliches Recht handelt (Zufahrt/Wegerecht), fällt der Fall unter die Pflichtmediation. Herr Mustermann versucht den Konflikt mit einer Mediation zu lösen.
- Antrag auf Mediation: Herr Mustermann reicht mittels eines Rechtsbeistandes einen Antrag bei einer anerkannten Mediationsstelle ein. Das Sekretariat lädt beide Parteien zu einem ersten Treffen ein.
- Erstes Treffen: Beide Parteien – Herr Mustermann und Frau Beispiel– erscheinen. Beide müssen von einem Anwalt oder einer Anwältin begleitet werden, da es sich um eine Pflichtmediation handelt.
- Die Mediation beginnt: Die Personen beginnen die Gespräche. Der Mediator oder die Mediatorin hilft, die Interessen zu klären. Beide Seiten schildern ihre Sicht, Missverständnisse werden geklärt. In einer oder mehreren Sitzungen sprechen beide über ihre Sicht.
- Einigung: Die Lösung wird schriftlich festgehalten und von allen Parteien und Anwälten und Anwältinnen unterzeichnet.
Der Streit wurde ohne Gerichtsverfahren, aber verbindlich und dauerhaft gelöst, mit einem geringen Zeit-und Geldaufwand.
Wo finden die Treffen statt?
Die Treffen finden von Montag bis Freitag am Hauptsitz der Handelskammer in Bozen, Südtiroler Straße 60, statt.
Die Treffen können auch am Dienstag in der Filiale in Bruneck, Dantestraße 4/E, eingeplant werden.
Die Parteien können, mit Zustimmung des Mediators oder der Mediatorin und des/der Verantwortlichen der Mediationsstelle, die Treffen in anderen Räumlichkeiten oder vor Ort (Lokalaugenscheine) abhalten.
Die Treffen sind online ebenfalls möglich. Die Mediation findet vollständig über digitale Kommunikationsmittel statt. Möglich sind auch hybride Verfahren, bei denen nur einige Parteien online teilnehmen. Die Parteien, die sich zu den Mediationstreffen online zuschalten möchten, stellen eine einfache Anfrage an das Sekretariat der Mediationsstelle. Die Spesen für die digitale Unterfertigung des Protokolls muss die Person bezahlen, die den Dienst in Anspruch nimmt.
Terminverschiebungen
Die Verschiebungen der Mediationstreffen sind mit objektiven Gründen möglich. Alle Parteien müssen einer Verschiebung zustimmen und die Verfügbarkeit der Mediationsstelle muss vorab geprüft werden. Verschiebungen müssen mindestens 3 Arbeitstage vor dem Treffen mitgeteilt werden.
Wichtige Anmerkung: Der Tag des Antrags und der Tag des Treffens zählen nicht zu der Berechnung der Laufzeit für die Verschiebung.