Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Kosten

Steuerliche Aspekte

Der steuerliche Aspekt der Prämienveranstaltungen wurde vom Finanzministerium mit Rundschreiben Nummer 32 vom 12. April 2002 behandelt. Dieses Rundschreiben ist auf der Homepage des Finanzministeriums erhältlich.

Kosten für die Aufsicht

Der Ausschuss der Handelskammer Bozen hat mit Beschluss die in der Folge angeführten Entgelte festgesetzt (gültig ab 01.11.2020), die von den Veranstaltern von Gewinnspielen für jede einzelne Teilnahme des Verantwortlichen für den Schutz des Endverbrauchers und des öffentlichen Glaubens bei der Ermittlung der Gewinner geschuldet sind:

Alle Preise züglich MwSt.

  mit Beginn vor 07:30 Uhr mit Abschluss innerhalb 17:30 Uhr mit Abschluss nach 17:30 Uhr mit Abschluss nach 22:00 Uhr
am Sitz der Kammer (an Werktagen) 420 € 180 € (Freitag innerhalb 12:30) 420 € (innerhalb 18:00 Uhr; am Freitag nicht möglich) (am Sitz der Kammer nicht möglich)
außerhalb der Kammer (an Werktagen) 550 € 420 € 550 €  630 €
außerhalb der Kammer (Samstag und Sonntag) 950 € 630 € 820 € 950 €

Erhöhung der vorher angeführten Tarife im Falle von Aufsichtstätigkeit mit einer Dauer von mehr als zwei Stunden, mit nochmaligen Erhöhungen im Einstundentakt für jede weitere angebrochene Stunde

  • am Sitz der Kammer: € 180
  • außerhalb der Kammer: € 550
  • außerhalb der Kammer (Samstag und Sonntag): € 820

Nur Abschluss eines Gewinnspiels

  • ohne Aufsichtstätigkeit, z.B. bei Rubbellosaktionen: € 100

Genannte Beträge sind nach Erhalt der Rechnung an die Handelskammer Bozen zu zahlen.

ACHTUNG: die Übernahme der Aufsicht kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung (mindestens 15 Tage vorher) übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass nach 18:00 Uhr, sowie an arbeitsfreien Tagen und Wochenenden die Übernahme der Aufsicht nicht in jedem Fall garantiert und übernommen werden kann. An den offiziellen Feiertagen, sowie 24. Dezember, 31. Dezember sowie nach 23 Uhr wird keine Aufsicht übernommen.

Alternativ zur Handelskammer kann auch ein Notar mit der Aufsicht betraut werden.

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Öffnungszeiten

MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15