Vertagungen
Die Vertagungen der Mediationstreffen sind aus objektiven Hintergründen möglich, vorausgesetzt, alle Parteien stimmen einer Verschiebung zu und die Verfügbarkeit der Mediationsstelle vorab geprüft wurde und sofern sie mindestens 3 Arbeitstage vor dem Treffen mitgeteilt werden.
Wichtige Anmerkung: Der Tag des Antrags und der Tag des Treffens zählen nicht zu der Berechnung der Laufzeit für die Vertagung.
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