Erneuerung der Eintragung in der Kategorie 6 – Schweizer Unternehmen
Checkliste für die telematische Übermittlung: notwendige Unterlagen für die Erneuerung der Eintragung in Kategorie 6 - Schweizer Unternehmen
Unterlagen und Vordrucke, die auszufüllen, zu unterschreiben und dem telematischen Antrag beizulegen sind
- sofern das Unternehmen nicht über einen Zweitsitz in Italien verfügt: Erklärung von Unternehmen, die im Ausland gegründet wurden und keinen Zweitsitz mit ständiger Vertretung in Italien haben, im Sinne des Art. 85, Abs. 2-ter der Antimafia-Bestimmungen - .dotx 25,61 KB (es müssen alle physischen Personen angeführt werden, die für das Unternehmen Verwaltungs-, Vertretungs- oder Leitungsbefugnisse ausüben);
- aktuelle Unterlagen aus denen die Gesellschafter hervorgehen (lückenlos) – z. B. Auszug Aktionärsregister oder Generalversammlungsbeschluss bzw. Sitzungsprotokoll;
- das Zusammenfassende Blatt (dieses wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert);
- das von jedem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Antragsformular, das beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert wird.
Weitere Unterlagen, die dem telematischen Antrag um Erneuerung der Eintragung entweder nur in deutscher oder nur in italienischer Sprache beizulegen sind
Wichtiger Hinweis über die Legalisierung und beglaubigte Übersetzung - bitte sorgfältig lesen bevor die unten angeführten Dokumente übermittelt werden:
- Kopie des gültigen Personalausweises des Firmeninhabers bzw. eines jeden gesetzlichen Vertreters der den Antrag um Erneuerung der Eintragung unterzeichnet;
- Dokumente welche nachweisen, dass keiner der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens voll- oder teilweise entmündigt ist oder zeitweilig keine leitenden Stellungen bei juristischen Personen oder Unternehmen bekleiden kann (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum), für jeden gesetzlichen Vertreter – z.B. Handlungsfähigkeitszeugnis, Leumundszeugnis, Zertifikat des Amtes für Kinder- und Erwachsenenschutz, usw.;
- Unterlagen, die dem Strafregisterauszug gleichzusetzen sind (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum), für jeden gesetzlichen Vertreter;
- gültige Bescheinigung, die mit dem Handelskammerauszug gleichwertig ist (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum), ausgestellt von der zuständigen Behörde, aus der folgende Informationen zum Unternehmen hervorgehen: meldeamtliche Daten, Rechtssitz, gesetzliche Vertreter, Tätigkeit des Unternehmens (einschließlich der Steuernummer, sofern vorhanden, oder der VAT-Nummer);
- Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum);
- Unterlagen, welche nachweisen, dass die Pflichtbeiträge für Sozialabgaben und Fürsorgebeiträge zugunsten der Arbeitnehmer regelmäßig entrichtet wurden, im Sinne der Gesetzgebung des Landes, wo sich der Wohnsitz befindet (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum), für die ersten beiden Säulen;
- Kopie der Ermächtigung für internationale Warentransporte.
Es wird daran erinnert, dass:
- die vom System geforderten Sekretariats- und Stempelgebühren bei Abschluss des Antrags online mittels Kreditkarte zu zahlen sind;
- die Konzessionsgebühren in Höhe von 168,00 € zum Zeitpunkt des "Downloads" der Eintragungsverfügung nach den vom System vorgesehenen Zahlungsmodalitäten zu entrichten sind;
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