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Suche nach befähigten Maklern
Ob eine Person effektiv befähigt ist, kann durch die entsprechende persönliche Eintragung im Handelsregister (Handelskammerauszug) überprüft werden oder mittels Anfrage an berufsbefaehigungen@handelskammer.bz.it.
Das Legislativdekret 59/2010, Art. 73 hat das Verzeichnis der Makler abgeschafft, jedoch unter Beibehaltung aller bisher für die Eintragung ins Verzeichnis bestehenden Voraussetzungen, die jede Person vor dem effektiven Beginn der Maklertätigkeit der Handelskammer mittels der sogenannten "Zertifizierten Meldung über den Tätigkeitsbeginn als Makler" gemäß MD 26.10.2011, erklären muss.
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