Chamber of Commerce of Bolzano

Besondere Bestimmungen für die Republik Türkiye

Exporter Registry Form

Seit dem 1. Februar 2009 sind türkische Importeure verpflichtet, vor der ersten Einfuhr bestimmter Textil- und Konfektionsprodukte die Registrierung ihrer Lieferanten in einem der Registrierungszentren der Republik Türkiye zu beantragen.

Liste der betroffenen Produkte.

Zu den Dokumenten, die der türkische Importeur dem Antrag auf Registrierung beifügen muss, gehört das Formblatt Exporter Registry Form.

Das Formblatt Exporter Registry Form des Exporteurs muss von der Handelskammer mit einem Sichtvermerk versehen werden.

Anschließend muss das Formblatt entweder beim Regierungskommissariat zur Anbringung der Apostille (Haager Übereinkommen) oder bei den zugelassenen türkischen Konsulaten vorgelegt werden, um für die Republik Türkiye validiert zu werden.

Beantragung des Sichtvermerks auf dem Formblatt Exporter Registry Form.

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