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Ausdruck im Betrieb – verpflichtendes Verfahren
Der Ausdruck im Betrieb ist ein verpflichtendes Verfahren.
Antrag auf Ermächtigung
Um den Ausdruck im Betrieb nutzen zu können, muss zunächst eine Ermächtigung beantragt werden.
Nach Erteilung der Ermächtigung können telematische Anfragen versendet werden.
Sobald die Dokumente von der Handelskammer ausgestellt wurden, erhalten Sie mindestens eine PDF-Datei zum Ausdruck.
Flexibilität beim Ausdruck
- Die Dateien können per E-Mail weitergeleitet werden
- Der Ausdruck der Dokumente kann auch im Zielland des Exports erfolgen
Jetzt Ermächtigung beantragen und telematisch starten!
- Antrag für den Beitritt zum Ausdruck im Betrieb (PDF 262 kB)
Zusätzliche Anträge
Nachträgliche Änderung der erforderlichen Kontaktdaten beim Ausdruck im Betrieb
- Antrag auf Änderung der erforderlichen Kontaktdaten (PDF 181 kB)
(Nur nach erfolgter Ermächtigung zum Ausdruck im Betrieb)
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