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Ausdruck im Betrieb
Der Ausdruck im Betrieb ist ein verpflichtendes Verfahren.
Antrag für den Beitritt zum Ausdruck im Betrieb (PDF 300 kB)
Sobald das Unternehmen die Ermächtigung zum Ausdruck im Betrieb erhalten hat, kann es telematische Anfragen versenden.
Nachdem das Ursprungszeugnis (UZe) beantragt und von der Handelskammer erteilt wurde, erhält der Antragsteller eine PDF-Datei zum Ausdruck.
Die Datei zum Ausdruck des UZe kann per E-Mail weitergeleitet werden und der Ausdruck des Ursprungszeugnisses kann im Zielland des Exports erfolgen.
Antrag auf Änderung der erforderlichen Kontaktdaten (PDF 250 kB) - Verwendung nur nach erfolgter Ermächtigung zum Ausdruck im Betrieb
Ausdruck in der Handelskammer
Der Ausdruck in der Handelskammer ist nur in wenigen begründeten Einzelfällen möglich, wie z.B. Nichtanerkennung der holografischen Unterschrift auf den Außenhandelsdokumenten, Fälle von höherer Gewalt (z.B. Ausfall der eigenen IT-Systeme bzw. zeitweilige Unmöglichkeit diese nutzen zu können, …). Die entsprechende Begründung muss im Antrag im Feld "Note Richiesta" angegeben werden. Die Handelskammer behält sich das Recht vor, Dokumente einzufordern, welche die Nichtanerkennung der holografischen Unterschrift auf Außenhandelsdokumenten untermauern bzw. nachweisen.
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