Chamber of Commerce of Bolzano

Ausdruck im Betrieb

Der Ausdruck im Betrieb von Sichtvermerken ist ein verpflichtendes Verfahren.

Nachdem ein Sichtvermerk telematisch beantragt und von der Handelskammer erteilt wurde, erhält der Antragsteller eine PDF-Datei zum Ausdruck.

Die Datei zum Ausdruck muss auf der Rückseite des Dokuments gedruckt werden, für das der Sichtvermerk beantragt wurde.

Antrag für den Beitritt zum Ausdruck im Betrieb (PDF 300 kB)

Ausdruck in der Handelskammer

Der Ausdruck in der Handelskammer ist nur in wenigen begründeten Einzelfällen möglich, wie z.B. Nichtanerkennung der holografischen Unterschrift auf den Außenhandelsdokumenten (wenn das Dokument anschließend beim Regierungskommissariat der Provinz Bozen apostilliert werden soll - Haager Übereinkommen), Fälle von höherer Gewalt (z.B. Ausfall der eigenen IT-Systeme bzw. zeitweilige Unmöglichkeit diese nutzen zu können, …). Die entsprechende Begründung muss im Antrag im Feld "Note Richiesta" angegeben werden. Die Handelskammer behält sich das Recht vor, Dokumente einzufordern, welche die Nichtanerkennung der holografischen Unterschrift auf Außenhandelsdokumenten untermauern bzw. nachweisen.

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