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Ausstellung des Sichtvermerks
Die Ausstellung des Sichtvermerks erfolgt als Ausdruck im Betrieb
Ein Sichtvermerk wird als digital signiertes Dokument ausgestellt.
Der Antragsteller erhält eine PDF-Datei zum Ausdrucken auf der Rückseite des Dokuments, für das der Sichtvermerk beantragt wurde (Faksimile-Rückseite PDF 218 kB).
Je nachdem, ob der ex-UPICA Sichtvermerk vorhanden ist oder nicht, enthält die Datei 1 oder 2 holografische Unterschriften und eine digitale Signatur.
Die Datei zum Ausdruck wird auf 3 Arten zur Verfügung gestellt:
- im Portal Dokumente für den Außenhandel
- an die PEC-Adresse
- an die E-Mail-Adresse
Obgenannte PEC und E-Mail-Adresse sind jene, die im Antrag für den Beitritt zum Ausdruck im Betrieb (PDF 300 kB) bzw. im Antrag auf Änderung der erforderlichen Kontaktdaten (PDF 250 kB) angegeben wurden.
Der Ausdruck auf Papier
Die Datei zum Ausdruck des Sichtvermerks kann per E-Mail weitergeleitet werden und der Ausdruck kann im Zielland des Exports erfolgen.
Der Ausdruck auf Papier muß in Farbe erfolgen (Faksimile beidseitig PDF 392 kB).
Ausdruck in der Handelskammer
Der Ausdruck in der Handelskammer ist nur in wenigen begründeten Einzelfällen möglich:
- Anbringung der Apostille beim Regierungskommissariat der Provinz Bozen (externe Seite)
- Nichtanerkennung der holografischen Unterschrift durch das Konsulat
Die entsprechende Begründung muss im Antrag im Feld "Note Richiesta" angegeben werden.
Die Handelskammer behält sich das Recht vor, Dokumente einzufordern, welche die Nichtanerkennung der holografischen Unterschrift auf Außenhandelsdokumenten untermauern bzw. nachweisen.
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