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Subjekte die zur Eintragung ins RENTRI verpflichtet sind
Die in Artikel 188-bis der G.V. Nr. 152/2006, zuletzt abgeändert mit G.V. Nr. 213/2022, genannten Subjekte sind verpflichtet sich ins RENTRI einzutragen. Die Eintragung erfolgt mittels Akkreditierung auf der Internetplattform des RENTRI.
Wer muss sich eintragen?
Die zur Eintragung verpflichteten Subjekte lassen sich in drei Hauptgruppen zusammenfassen. Um sie im Einzelnen zu bestimmen, bitte auf die unten stehenden Links klicken:
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