Contrast:High contrast|Normal view
Der Abfallbegleitschein (FIR)
Der Abfallbegleitschein (FIR) begleitet den Transport von Abfällen und wird vom Erzeuger oder Besitzer der Abfälle ausgestellt. Er wird von den an den verschiedenen Transportphasen beteiligten Akteuren für den jeweils zuständigen Teil, ergänzt und unterzeichnet..
Unbeschadet der Verantwortung des Erzeugers oder Besitzers für die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Angaben, kann der Abfallbegleitschein auf Anfrage des Erzeugers oder Besitzers vom Beförderer ausgestellt und ausgefüllt werden.
Neue Modelle
Seit dem 13. Februar 2025 sind die neuen Modelle des Abfallbegleitscheins (FIR) in Kraft, die gemäß den Anleitungen des Direktorialdekretes Nr. 251 vom 19. Dezember 2023 auszufüllen sind:
- Anleitungen (deutsche Fassung) - PDF 735 KB
- Anleitungen (italienische Fassung)
Ab diesem Datum ist es nicht mehr möglich, die "alten Modelle" gemäß M.D. 145/1998 zu verwenden, auch wenn sie bereits vidimiert wurden.
Abfallbegleitschein (FIR) in Papier- oder digitaler Form?
Ab dem 13.02.2026 müssen Beförderer und Empfänger in der Lage sein, den Abfallbegleitschein sowohl in Papierform als auch in digitaler Form (xFIR) zu verwalten, entsprechend den vom Erzeuger/Besitzer gewählten Modalitäten.
Tatsächlich bestimmt die Art und Weise der Ausstellung des FIR durch den Erzeuger/Besitzer die Erfüllung der Verpflichtungen über die gesamte Lieferkette hinweg:
- stellt der Erzeuger/Besitzer den Abfallbegleitschein in digitaler Form aus, sei es als Verpflichteter, oder als freiwilliger Nutzer, muss die gesamte Lieferkette (Beförderer und Empfänger) den Abfallbegleitschein in digitaler Form verwalten
- stellt der Erzeuger/Besitzer, wenn er nicht zur digitalen Ausstellung verpflichtet ist, den Abfallbegleitschein in Papierform aus, muss die gesamte Lieferkette den Abfallbegleitschein in Papierform verwalten.
Der Abfallbegleitschein (FIR) in Papierform
Ersterzeuger von Abfällen, die nicht zur Eintragung ins RENTRI verpflichtet sind müssen ab 13. Februar 2025 das „neue Modell“ in Papierform verwenden. Ab diesem Datum muss der Abfallbegleitschein über das RENTRI digital vidimiert und mit einer der folgenden Modalitäten ausgefüllt werden:
- die eigene Verwaltungssoftware;
- die von RENTRI zur Verfügung gestellten Hilfsdienste;
- manuelle Eingabe.
Weitere Informationen zum Abfallbegleitschein (FIR) in Papierform finden Sie unter folgenden Link:
Der digitale Abfallbegleitschein (xFIR)
Ab 13. Februar 2026 müssen die im RENTRI eingetragenen Betreiber den Abfallbegleitschein (FIR) für alle Abfälle in digitaler Form verwalten und die Daten der Abfallbegleitscheine für gefährliche Abfälle an RENTRI übermitteln.
Bis zum 15. September 2026 wurde die Möglichkeit verlängert, das FIR in Papierform als Alternative zum digitalen Format zu verwenden (Art. 13 des Gesetzesdekrets Nr. 200 vom 31. Dezember 2025, umgewandelt in Gesetz Nr. 26 vom 27. Februar 2026).
Weitere Informationen zum digitalen Abfallbegleitschein (xFIR) finden Sie unter folgenden Link:
Die Übermittlung der Daten an RENTRI
Die Daten der Abfallbegleitscheine (FIR), die an RENTRI zu übermitteln sind, beziehen sich ausschließlich auf die digital verwalteten FIR für gefährliche Abfälle.
Weitere Informationen zur verpflichtenden Übermittlung der Daten finden Sie unter folgenden Link:
Was this information useful?





